Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der Folge dem Parlament bis Ende März 2006 eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche sicherstellt, dass die Ergebnisse dieser Prüfung umgesetzt werden.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch in Hinkunft bei hierfür in Betracht kommenden Regierungsvorlagen auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen Bedacht zu nehmen.
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Das wäre ein Schritt, der diese formale, symbolisch wichtige Verankerung in der Verfassung auch mit Leben erfüllt.
Ich frage Sie ganz konkret – ich
zitiere noch einmal Frau Helene Jarmer aus der
APA –, welche Punkte denn hier jetzt geändert werden. Haben mit dieser
Verankerung gehörlose Menschen jetzt das Recht, in österreichischen Schulen in
der Gebärdensprache unterrichtet zu werden – ja oder nein? (Abg. Haidlmayr:
Nein!) – Nein, sie haben das Recht nicht! Haben sie das Recht,
eine Führerscheinprüfung in der Gebärdensprache abzulegen: ja oder nein?
(Abg. Haidlmayr: Nein!) – Sie haben das Recht nach wie vor
nicht.
Wenn Sie hier von Gleichheit, von Gleichstellung sprechen und alle substanziellen Rechte verwehren und wenn diese Fragen mit nein zu beantworten sind, dann werden Sie – und das richte ich jetzt besonders auch an Dr. Huainigg, den ich bislang immer sehr geschätzt habe, weil er sehr differenzierte Reden gehalten hat; mittlerweile sagt er aber auch schon, dass die Opposition Panikmache betreibe – doch zugestehen müssen, dass die Substanz des Gesetzes fehlt und dringender Handlungsbedarf gegeben ist. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Marizzi.)
14.21
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Brosz verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Beamten meines Hauses, des Sozialministeriums, für das heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetz herzlich bedanken. Sie haben in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einem aufwendigen Begutachtungsverfahren dieses Gesetz zur heutigen Beschlussreife gebracht.
Selbstverständlich, Herr Kollege Brosz und Frau Kollegin Haidlmayr, ist es so, dass manche der Punkte, die heute nicht im Gesetz enthalten sind, diskussionswürdig und wünschenswert wären. Auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von Seiten der Sozialdemokratie, sei ins Stammbuch geschrieben, dass im letzten Jahr Herr Kollege Niessl und Herr Kollege Häupl die Bundesländer präsidiert haben und mit den Bundesländern keine Vereinbarungen zu treffen waren, sondern wir auf den langwierigen Weg einer Artikel-15a-Vereinbarung verwiesen worden sind.
Es ist auch eine nicht unwesentliche Tatsache, dass noch immer die Gemeinde Wien der größte Wohnungseigentümer in Österreich ist (Abg. Neudeck: Europas!), seit 1970 – seit 1970! – behindertengerechte Wohnbau-Verordnungen hat, aber keine solchen Wohnungen baut.