Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 140

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Erstens: das Verbot der Fütterung von Tiermehl, verarbeitetem tierischem Protein, um die Möglichkeit der Übertragung von BSE sicher auszuschließen.

Zweitens: Durch die Lebendtieruntersuchung vor der Schlachtung durch ausgebildete Fleischuntersuchungs-Tierärzte ist auch gewährleistet, dass BSE-verdächtige Tiere nur getrennt und gesondert unter Überwachung des Tierarztes geschlachtet werden dür­fen. Bei solchen Tieren sind unverzüglich weitere Laboruntersuchungen auf BSE ein­zuleiten. Das Tier ist bis zum Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses unter amtlicher Sperre zu halten.

Drittens: die Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial bei allen Rindern, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, zum Beispiel Gehirn, Rückenmark, Darm, um eine Übertragung auf den Menschen auszuschließen.

Viertens: Parallel zu den obigen Maßnahmen werden seit 2001 Untersuchungen mit­tels Schnelltest von allen not- und krank geschlachteten sowie von verendeten Tieren ab 24 Monaten und von allen gesund geschlachteten Tieren ab 30 Monaten durchge­führt, um die Entwicklung der Krankheit beurteilen zu können.

Ich kann Ihnen daher versichern, Herr Abgeordneter Maier, dass schon mein Vorgän­ger Herbert Haupt alle Maßnahmen ergriffen hat, um auf diesen Brief von Dr. Schuller entsprechend zu reagieren. Die Maßnahmen sind noch vor meiner Amtszeit als Ge­sundheitsministerin in Kraft getreten, wurden seither auch lückenlos eingehalten. Es hat sich gezeigt, dass bei dem vor kurzem eingetretenen Fall von BSE der Krisenplan lückenlos und perfekt funktioniert hat. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so bleiben wird und damit eine hohe Qualität und eine absolut hohe Sicherheit auch im Sinne des Konsumentenschutzes für die Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Eßl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.17.16

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Kollege Maier kann es halt nicht lassen, zu skandalisieren. Es kommt nur meistens beziehungsweise überhaupt nie etwas dabei heraus. Das Traurige daran ist nur, dass man damit einen relativ großen Schaden an­richten kann, dass irgendwelche Leute, in dem Fall könnten es wieder die Bauern sein, Schaden dadurch nehmen.

Es drängt sich der Verdacht auf, lieber Kollege Maier, dass du diese Anfrage nur des­halb gestellt hast, damit du deine Statistik in Bezug auf Anfragen an die Ministerien wieder aufbessern kannst, denn die Zahlen, die du erfragen wolltest, sind bei der Statistik Austria ohnehin schon nachlesbar.

Wenn alles in deiner Rede so gestimmt hat wie deine ersten Bemerkungen, in denen du von „Kälbinnen“ geredet hast, dann wissen wir, was wir von deiner Rede halten müssen, denn in diesem Bericht ist eindeutig und sauber aufgelistet von „Kälbern“ und „Kalbinnen“ die Rede. Das sollten die Abgeordneten im Hohen Haus auch wissen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die wirklich zentrale Frage in diesem Zusammenhang möchte ich zur Kenntnis brin­gen. Ich möchte dich fragen: In welchem Land der Welt möchtest du lieber Konsument sein? In welchem Land der Erde gibt es mehr Sicherheit für die Konsumenten? Öster­reich ist, was Tierschutz betrifft, was Tiergesundheit betrifft, was Lebensmittelsicherheit betrifft, Weltspitze! Das kann uns jeder bestätigen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin über-


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