unterlassen, weil die dortigen Veterinäre der Meinung waren, dass sie sich das sparen können, obwohl es das Gesetz trotzdem vorgesehen hätte, weil es sich bei den Tieren eindeutig um Beinbrüche oder andere Verletzungen gehandelt hat. Auch diese Fälle waren damals Gegenstand, dass wir überhaupt das gesamte Verfahren überprüft haben, den Check gemacht haben, und der Check hat sich bewahrheitet.
Man sollte in dieser Situation auch nicht vergessen, dass es europäische Länder gibt, die eine andere Philosophie in der BSE-Bekämpfung haben. In diesem Zusammenhang ist unser Nachbarland Schweiz zu nennen. Die Schweiz hat aus Kostenersparnisgründen ein ausschließlich statistisches Überprüfungssystem, und bei den 20 Prozent, die man überprüft, hat man zwischen 8 und 16 BSE-Fälle pro Jahr. Dies bedeutet, dass man bei der vierfachen Zahl nicht überprüfter Fälle diese nicht entdeckten Fälle in Verkehr bringt. In der Schweiz ist es offensichtlich kein Problem, dass dort Tiere auf Grund des Systems „durchrutschen“.
Diese Überlegungen der Schweizer wurden bei uns in Österreich, insbesondere in Vorarlberg, immer wieder releviert, um hier von einem flächendeckenden Kontrollsystem auf ein rein statistisches System der Kontrolle überzugehen.
Ich bin sehr zufrieden, dass die Haltung, die ich immer gehabt habe, auch heute noch die Haltung des Ministeriums ist, nämlich vom flächendeckenden System nicht abzugehen, um nicht insgesamt den Markt für die österreichische Qualität und für die Produkte, die unsere Bauern liefern und die damit einen geringfügig besseren Preis erzielen, zu gefährden.
Ich möchte hier aber auch sagen, dass Vertrauen gut ist, Kontrolle aber besser. Kollege Damoser, der heute die Frau Bundesministerin hierher begleitet hat, war jener Behördenleiter, der in Niederösterreich den Fall des damaligen BSE-Rindes untersucht hat. Und man sollte nicht vergessen, dass damals nicht nur BSE zutage getreten ist, sondern im Rahmen der Untersuchungen auch ein gerichtsanhängiger Betrugsprozess mit EU-Mitteln in der Höhe von mehreren hundert Millionen Schilling – mit saftigen Strafen.
Frau Bundesministerin! Ich darf Sie in dieser Debatte darauf aufmerksam machen, dass in der Europäischen Union auch seltsame Gesetze herrschen. Georgien hat – das wissen wir von „Tierärzte ohne Grenzen“ – insgesamt, wenn man alle Hühneraugen und sonstigen Augen zudrückt, maximal zwei Schlachthöfe, die einen halbwegs entsprechenden Hygienestatus haben. Trotzdem reicht das in Georgien aus, dass man ein Gesetz verabschiedet, alle Tiere im Schlachthof zu schlachten – obwohl man keine Schlachthöfe hat! –, wodurch man von der Europäischen Union Geld bekommt, um das Budget aufzubessern, und diese Produkte dann in die Europäische Union kommen. Ich glaube nicht, dass der europäische Konsument das goutiert. Ich glaube auch nicht, dass die österreichischen Bauern gut genug geschützt sind, wenn diese Maßnahmen stattfinden.
Ich ersuche Sie, Frau Bundesministerin, daher, gemeinsam mit dem Herrn Landwirtschaftsminister in der Europäischen Union schleunigst dahingehend tätig zu werden, dass die Georgier endlich Schlachthöfe bauen, um die Hygienebestimmungen einzuhalten, die Standard sind, oder dass andernfalls die Zahlungen dorthin unter diesem Titel eingestellt und die österreichischen Bauern geschützt werden, dass sie von dieser „Schmutzkonkurrenz“ auf dem Weltmarkt nicht bedroht werden. Eine andere Alternative sehe ich nicht.
Damit hat, Herr Kollege Maier, diese Debatte vielleicht auch pro futuro für die österreichischen Bauern und für die österreichischen Konsumenten eine positive Auswirkung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.33