Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses betreffend die Regierungsvorlage betreffend die Dienstrechts-Novelle 2005, 953 der Beilagen, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann,
Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des
Verfassungsausschusses betreffend die Regierungsvorlage betreffend die
Dienstrechts-Novelle 2005, 953 d.B. (1.031 d.B.), Gleichstellung der
Fachhochschulabsolventen mit anderen Hochschulabsolventen hinsichtlich der
Bestellungserfordernisse nach dem BDG
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
Nach Art. 1 Z 17 wird folgende Z 17a
angefügt:
„17a. Anlage 1 Z 1.12 zweiter Satz
lautet:
„Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-,
Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des
Universitätsgesetzes 2002 oder eines Diplom- oder Magistergrades gemäß § 5
Abs. 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes nachzuweisen.““
Begründung
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen
Absolventen von Fachhochschulen hinsichtlich der Erfüllung des
Bestellungserfordernisses der Hochschulbildung den Absolventen anderer
Universitäten gleichgestellt werden.
Es gibt keinerlei sachlichen Grund für
eine Schlechterstellung der Absolventen von Fachhochschulen gegenüber anderen
Absolventen von Universitäten. Gemäß § 3 Abs. 1
Fachhochschul-Studiengesetz handle es sich bei den Fachhochschul-Studiengängen
um Studiengänge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten
Berufsausbildung dienen. Es liegt im Interesse eines qualitativ hochwertigen
öffentlichen Dienstes, dass derartig hochwertig ausgebildeten Personen eine
entsprechend qualifizierte Laufbahn im öffentlichen Dienst eröffnet wird.
Diese Gleichstellung ist auch im
Interesse der Verwirklichung des gemeinsamen Europäischen Hochschulraums (so
genannter Bologna-Prozess) dringend geboten. Eine internationale Anerkennung
der Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen ist nur dann glaubhaft
durchsetzbar, wenn es zu keinen innerstaatlichen Diskriminierungen kommt.
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Präsident Dr.
Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Fauland. Auch er wünscht eine Redezeit von 3 Minuten. –
Bitte.
16.12
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das Anliegen ist natürlich gerechtfertigt, nur: So einfach kann man es sich nicht machen, dass man die Ernennungserfordernisse etwas adaptiert und dabei das Ganze ein wenig aus dem Auge verliert. Denn eines muss uns klar sein: dass das Beamten-