Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 156

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Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Wittmann eingebrach­te Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses betreffend die Regierungs­vorlage betreffend die Dienstrechts-Novelle 2005, 953 der Beilagen, ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Geset­zesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses betreffend die Regierungsvorlage betreffend die Dienstrechts-Novelle 2005, 953 d.B. (1.031 d.B.), Gleichstellung der Fachhochschulabsolventen mit anderen Hochschulabsolventen hinsichtlich der Bestel­lungserfordernisse nach dem BDG

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach Art. 1 Z 17 wird folgende Z 17a angefügt:

„17a. Anlage 1 Z 1.12 zweiter Satz lautet:

„Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder eines Diplom- oder Magistergrades gemäß § 5 Abs. 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes nachzuweisen.““

Begründung

Durch die vorgeschlagene Änderung sollen Absolventen von Fachhochschulen hin­sichtlich der Erfüllung des Bestellungserfordernisses der Hochschulbildung den Absol­venten anderer Universitäten gleichgestellt werden.

Es gibt keinerlei sachlichen Grund für eine Schlechterstellung der Absolventen von Fachhochschulen gegenüber anderen Absolventen von Universitäten. Gemäß § 3 Abs. 1 Fachhochschul-Studiengesetz handle es sich bei den Fachhochschul-Studien­gängen um Studiengänge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Es liegt im Interesse eines qualitativ hochwertigen öffent­lichen Dienstes, dass derartig hochwertig ausgebildeten Personen eine entsprechend qualifizierte Laufbahn im öffentlichen Dienst eröffnet wird.

Diese Gleichstellung ist auch im Interesse der Verwirklichung des gemeinsamen Euro­päischen Hochschulraums (so genannter Bologna-Prozess) dringend geboten. Eine in­ternationale Anerkennung der Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen ist nur dann glaubhaft durchsetzbar, wenn es zu keinen innerstaatlichen Diskriminierungen kommt.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fauland. Auch er wünscht eine Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


16.12.19

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das Anliegen ist natürlich gerechtfertigt, nur: So einfach kann man es sich nicht machen, dass man die Ernennungserfordernisse etwas adaptiert und dabei das Ganze ein wenig aus dem Auge verliert. Denn eines muss uns klar sein: dass das Beamten-


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