ländern die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im internationalen Vergleich getestet hat.
Was hier bezüglich Wirtschaftlichkeit und Leistung, auch im Verhältnis öffentlicher Dienst zu den Staatsausgaben, ausgeworfen wird, darf uns schon mit einigem Stolz erfüllen. Der öffentliche Dienst in Österreich liegt insgesamt nach Luxemburg und Japan an dritter Stelle weltweit. Darauf dürfen wir mit Recht stolz sein! (Beifall des Abg. Amon.)
Ich bedanke mich bei den öffentlich Bediensteten sehr herzlich für ihre Arbeit, die nicht nur die Rechtsstaatlichkeit in unserem Lande sichert, sondern einen wichtigen Parameter auch für die Volkswirtschaft darstellt. – Herzlichen Dank für die Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
16.09
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wir werden dieser Beamten-Dienstrechtsnovelle zustimmen, weil im Wesentlichen jene Forderungen, die in den ersten Entwürfen noch nicht beinhaltet waren, jetzt berücksichtigt sind.
Ich kann mich den betreffenden Ausführungen anschließen: Es ist mit diesem Beamten-Dienstrecht möglich, eine präzisere Einstufung der Arbeitsplätze vorzunehmen, es ermöglicht es den Landes-Vertragslehrern von Tirol und Oberösterreich, in die Landes-Versicherungsanstalten zu wechseln. Es wurde auch dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis Rechnung getragen, und es ist eine Regelung enthalten, wonach die Hinterbliebenen von Beamten, die im Aktivstand sterben, weiterhin einen Betrag in der bisherigen Höhe erhalten. Auch Hinterbliebene von pensionierten Beamten erhalten einen besonderen Sterbekostenbeitrag bis zur gleichen Höhe, wenn die Bestattungskosten im Nachlass keine volle Deckung finden.
Das waren zwei wesentliche Anliegen, die in den ersten Entwürfen nicht drinnen waren, und das hätte bedeutet, dass den Beamten 26 Millionen € entgangen wären.
Ich glaube, dass das jetzt eine vernünftige Lösung ist, und deswegen können wir auch diesem Beamten-Dienstrecht zustimmen. Ein Wermutstropfen allerdings bleibt: Wir haben im Ausschuss bereits versucht, mit einem Abänderungsantrag zu einer Lösung zu kommen, sind aber leider noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Trotzdem stellen wir diesen Abänderungsantrag auch hier im Plenum; ich werde ihn kurz erläutern:
Es soll in Artikel 1 nach Ziffer 17 eine Ziffer 17a angefügt werden, die lauten soll:
Diese ist durch den Erwerb – es geht hier um die Angleichung der Fachhochschüler an die Akademikerregelung der normalen Hochschüler, und so soll diese Gesetzesnorm nunmehr heißen – eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder eines Diplom- oder Magistergrades gemäß § 5 Abs. 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes nachzuweisen.
Es wäre zweckdienlich gewesen, bei einer derart großen Novelle des Beamten-Dienstrechtes auch die Fachhochschulakademiker von einer Regelung zu erfassen. Das ist leider nicht geschehen, und das bleibt der Wermutstropfen dieser Novelle. Trotzdem stimmen wir hier zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen.)
16.11