Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 176

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Dieses Konzept, das unsere Experten erarbeitet haben, sieht einerseits die normale Lage vor. Das heißt, die Luftraumüberwachung ist 365 Tage im Jahr im normalen Umfang sichergestellt, wie das auch international in anderen Bereichen gemacht wird.

Das zweite Szenario ist die krisenhafte Entwicklung. Das heißt, dass bei einem erhöh­ten Bedrohungsbild auch ein erhöhter Einsatz unserer Mittel zur Anwendung kommen wird.

Der dritte Punkt ist zeitlich und räumlich befristeter Objektschutz bei Großveranstaltun­gen. – Ich habe bereits die Aussagen von Bürgermeister Schaden, was die Olympi­schen Winterspiele betrifft, erwähnt. Das ist völlig klar. Bei der Fußball-Europameister­schaft 2008 muss eine perfekte Luftraumsicherung durchgeführt werden. Beim Mittel­europäischen Katholikentag haben wir diese Maßnahme ebenfalls ergriffen. – Das ist also der Punkt drei der Bedrohungsszenarien, und deshalb haben wir diese Möglichkeit geschaffen.

Der vierte Punkt ist, dass wir grenzüberschreitende Luftraumsicherungsoperationen mit anderen Nationen durchführen. Ich nenne Ihnen Beispiele: In Davos beim Weltwirt­schaftsgipfel haben wir sehr gut und intensiv mit der Schweiz zusammengearbeitet. Als in Bratislava das Präsidententreffen zwischen Bush und Putin stattgefunden hat, haben wir ebenfalls in intensiver Zusammenarbeit internationale Luftraumsicherungsoperatio­nen durchgeführt.

Das sind die vier Szenarien und das Konzept, das wir erstellt haben. Wir haben darin auf das reagiert, was uns der Rechnungshof mitgeteilt hat. Diese vier Szenarien und die damit zusammenhängende Luftraumüberwachung und -sicherung wird durch Euro­fighter, Saab 105 und Hubschrauber durchgeführt. Dazu kommen die passiven Ele­mente wie „Goldhaube“ und die mobilen Radarsysteme. Ein letzter Punkt, was dieses Konzept betrifft: Wir arbeiten nach dem Prinzip der angemessenen Reaktion.

Es wurde heute der Umgang mit der Offenlegung des Vertrages kritisiert, und ich möchte mich mit dieser Situation auseinander setzen. Herr Abgeordneter Kogler! Ich verstehe diese Kritik nicht. (Abg. Dr. Puswald: Er würde es Ihnen erklären!) Ich ver­stehe, ehrlich gesagt, auch das Verhalten nicht, das Sie im Ausschuss gezeigt haben, dass Sie sich der Diskussion verweigert haben. Wissen Sie, warum? (Abg. Dr. Pus­wald: Das ist Verhöhnung der Opposition, was Sie da sagen! Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeord­neten der SPÖ und der ÖVP. Abg. Neudeck – in Richtung des Abg. Dr. Puswald –: Zwischenrufe nur vom Platz! Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glocken­zeichen.)

Meine Damen und Herren! Ich begründe Ihnen nun, warum eine Offenlegung dieses Vertrages für den Verteidigungsminister nicht machbar ist. (Abg. Dr. Puswald: Her­zeigen und beweisen!) Meine Damen und Herren! Der Vertrag enthält technische Be­stimmungen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung liegt, laut Art. 20 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Zweitens enthält dieser Vertrag kaufmännische Bestimmungen, deren Geheimhaltung im Interesse der Vertragspartner liegt.

Meine Damen und Herren! Zum Dritten wurde aus diesen beiden Gründen noch nie ein militärischer Beschaffungsvertrag zugespielt, weil das für den Verteidigungsminister laut Verfassung nicht geht, da er zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet ist.

Geschätzte Damen und Herren! Ich nenne Ihnen einen weiteren Punkt: Ich erinnere an das Jahr 1987. Damals hat es dieselbe Debatte gegeben, und es wurde im Unteraus­schuss, der damals zum Thema der Draken-Nachfolge installiert wurde, verlangt, dass der Vertrag offen gelegt wird. Dieselbe Diskussion, dieselbe Situation. Wissen Sie, wie


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