AUA statt dem
Airbus!) Das werden Sie
nicht wegdiskutieren können, auch wenn Sie ihm einige Raketen herunternehmen.
Das waren jetzt
Ihre Argumente auf der für das einfache Publikum, wie Sie sich das vorstellen:
250 000 Zuschauer können sich nicht irren!, verständlichen Ebene.
Aber was ich
erschütternd finde, Herr Bundesminister, ist, dass Sie einen gut Teil Ihrer
Redezeit dazu benutzen, um uns zu erklären, dass Sie gegenüber dem Parlament
zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Das, Herr Bundesminister, halte ich
im Prinzip wirklich für skandalös. Sie wissen genauso gut wie ich und wie jeder
da herinnen, Artikel 20 Abs. 3 B-VG regelt die Amtsverschwiegenheit.
Ja, aber Sie haben das Recht zur Amtsverschwiegenheit nur in militärischen
Belangen. Sie können alle jene Vertragspassagen abdecken, die sich auf die
militärischen Belange beziehen, einverstanden. Das war aber nicht unser
primäres Interesse.
Wir wollten
buchhalterisch den Kaufvorgang nachvollziehen und wissen, welche Vertragsbedingungen
darin enthalten sind. Und da können Sie mir nicht sagen, Herr Bundesminister,
dass es von militärischem Belang ist, dass wir nicht wissen dürfen, welchen
Preis die Republik zahlt, unter welchen Bedingungen man aus dem Vertrag aussteigen
kann, ob man überhaupt darf, ja oder nein, und welche Konditionen damit verbunden
sind. Das hat aber absolut nichts mit Ihrer Auskunftsverpflichtung gegenüber
dem Parlament zu tun!
Sie berufen sich
auf eine Amtsverschwiegenheit, die nur in einem Teil und zu Recht dort besteht,
wo es um die militärischen Belange geht. Ja, aber die sind nicht tangiert! (Abg. Scheibner:
Das wissen Sie ja nicht, wenn Sie den Vertrag nicht kennen!) Artikel 20
Abs. 3 B-VG sagt nämlich: „Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von
einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber
diesem Vertretungskörper, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt.“
Und Sie, Herr
Bundesminister, gehen her und sagen unter Bezugnahme auf die Verfassung, Sie
dürfen es gar nicht. – Das ist unwahr!
Herr
Bundesminister, wenn wir derartige Sitten einreißen lassen in diesem Parlament,
dass ein Minister unter Bezugnahme auf die Amtsverschwiegenheit nicht einmal
mehr berichten darf, was er angekauft hat, unter welchen Konditionen er etwas
angekauft hat, dann können wir jegliche Kontrolle in diesem Parlament aufgeben.
In diesem einen Punkt, Herr Bundesminister, kann ich meinem Kollegen Werner Kogler ausnahmsweise nicht ganz Recht geben. Es war schon in der Vergangenheit nicht einfach, die Regierungsmehrheit in diesem Haus zur Kontrolle zu bewegen, aber es war ein bisschen besser. Aber so weit sind die Regierungsparteien nicht einmal in Zeiten der großen Koalition gegangen, dass sie die Ladung von Auskunftspersonen verweigert haben (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!), dass geladene Auskunftspersonen unter Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit Auskünfte verweigert haben, so wie Sie es hier jetzt getan haben, Herr Bundesminister. So weit sind sie nicht gegangen.
Sie haben im Nachhinein dann zwar immer wieder einen Bericht geschrieben, in dem Sie den Sanktus gegeben haben. Ich könnte Ihnen die entsprechenden Berichte des Rechnungshofausschusses auch nennen. Bei der Causa „World Vision“ haben Sie brav den Sanktus gegeben, haben Sie gesagt, das hat alles gepasst. Auch in der Causa „Euroteam“ waren Sie mehr oder minder der Meinung, es hat weitgehend alles gepasst. So weit haben Sie sich darauf verständigt. Aber so weit, dass Sie der Opposition die Auskunftsrechte verweigert haben, dass Sie hergehen, so wie der Bundesminister, und unter Bezugnahme auf Amtsverschwiegenheit Auskunftspflichten gegenüber dem Parlament ablehnen und sagen, die bestehen in diesem Bereich nicht, so weit waren wir wirklich noch nicht. Das ist der Abgesang von parlamentarischer Kon-