Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 181

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AUA statt dem Airbus!) Das werden Sie nicht wegdiskutieren können, auch wenn Sie ihm einige Raketen herunternehmen.

Das waren jetzt Ihre Argumente auf der für das einfache Publikum, wie Sie sich das vorstellen: 250 000 Zuschauer können sich nicht irren!, verständlichen Ebene.

Aber was ich erschütternd finde, Herr Bundesminister, ist, dass Sie einen gut Teil Ihrer Redezeit dazu benutzen, um uns zu erklären, dass Sie gegenüber dem Parlament zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Das, Herr Bundesminister, halte ich im Prinzip wirklich für skandalös. Sie wissen genauso gut wie ich und wie jeder da herinnen, Arti­kel 20 Abs. 3 B-VG regelt die Amtsverschwiegenheit. Ja, aber Sie haben das Recht zur Amtsverschwiegenheit nur in militärischen Belangen. Sie können alle jene Vertrags­passagen abdecken, die sich auf die militärischen Belange beziehen, einverstanden. Das war aber nicht unser primäres Interesse.

Wir wollten buchhalterisch den Kaufvorgang nachvollziehen und wissen, welche Ver­tragsbedingungen darin enthalten sind. Und da können Sie mir nicht sagen, Herr Bun­desminister, dass es von militärischem Belang ist, dass wir nicht wissen dürfen, wel­chen Preis die Republik zahlt, unter welchen Bedingungen man aus dem Vertrag aus­steigen kann, ob man überhaupt darf, ja oder nein, und welche Konditionen damit ver­bunden sind. Das hat aber absolut nichts mit Ihrer Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament zu tun!

Sie berufen sich auf eine Amtsverschwiegenheit, die nur in einem Teil und zu Recht dort besteht, wo es um die militärischen Belange geht. Ja, aber die sind nicht tangiert! (Abg. Scheibner: Das wissen Sie ja nicht, wenn Sie den Vertrag nicht kennen!) Arti­kel 20 Abs. 3 B-VG sagt nämlich: „Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertre­tungskörper, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt.“

Und Sie, Herr Bundesminister, gehen her und sagen unter Bezugnahme auf die Ver­fassung, Sie dürfen es gar nicht. – Das ist unwahr!

Herr Bundesminister, wenn wir derartige Sitten einreißen lassen in diesem Parlament, dass ein Minister unter Bezugnahme auf die Amtsverschwiegenheit nicht einmal mehr berichten darf, was er angekauft hat, unter welchen Konditionen er etwas angekauft hat, dann können wir jegliche Kontrolle in diesem Parlament aufgeben.

In diesem einen Punkt, Herr Bundesminister, kann ich meinem Kollegen Werner Kogler ausnahmsweise nicht ganz Recht geben. Es war schon in der Vergangenheit nicht ein­fach, die Regierungsmehrheit in diesem Haus zur Kontrolle zu bewegen, aber es war ein bisschen besser. Aber so weit sind die Regierungsparteien nicht einmal in Zeiten der großen Koalition gegangen, dass sie die Ladung von Auskunftspersonen verwei­gert haben (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!), dass geladene Auskunftspersonen unter Hinweis auf die Amtsverschwiegenheit Auskünfte verweigert haben, so wie Sie es hier jetzt getan haben, Herr Bundesminister. So weit sind sie nicht gegangen.

Sie haben im Nachhinein dann zwar immer wieder einen Bericht geschrieben, in dem Sie den Sanktus gegeben haben. Ich könnte Ihnen die entsprechenden Berichte des Rechnungshofausschusses auch nennen. Bei der Causa „World Vision“ haben Sie brav den Sanktus gegeben, haben Sie gesagt, das hat alles gepasst. Auch in der Causa „Euroteam“ waren Sie mehr oder minder der Meinung, es hat weitgehend alles gepasst. So weit haben Sie sich darauf verständigt. Aber so weit, dass Sie der Oppo­sition die Auskunftsrechte verweigert haben, dass Sie hergehen, so wie der Bundesmi­nister, und unter Bezugnahme auf Amtsverschwiegenheit Auskunftspflichten gegen­über dem Parlament ablehnen und sagen, die bestehen in diesem Bereich nicht, so weit waren wir wirklich noch nicht. Das ist der Abgesang von parlamentarischer Kon-


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