Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 185

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Meine Damen und Herren! Wahrscheinlich hätte ich mir auch noch die Mühe machen und die parlamentarische Debatte dazu lesen sollen, aber für mich war es schon eine besondere Erkenntnis, dass der Rechnungshof damals festgestellt hat: Bestbieter war damals die Lightning. Bestbieter war zum damaligen Zeitpunkt nicht der Draken! Und der Rechnungshof hat festgestellt, dass sich die Bundesregierung damals gegen die Entscheidung der Bewertungskommission gerichtet hat, die gesagt hat, man solle die Lightning nehmen. Die Bundesregierung hat gegen den Bestbieter Lightning und für den Draken entschieden. Sie hat das getan, obwohl man gewusst hat, dass die Ge­samtkosten des Systems Draken laut Rechnungshof um 651 Millionen Schilling höher waren als jene des Systems Lightning.

Ich habe mich gefragt: Wie würde denn eine Oppositionskritik ausfallen, wenn es eine Bundesregierung gewagt hätte, gegen eine Bewertungskommission zu entscheiden, die festgelegt hat, dass der Eurofighter Bestbieter ist? – Aber damals ist das passiert, meine Damen und Herren! Da bitte ich auch, das zu sehen, dass wir offensichtlich ... (Abg. Faul: Gegengeschäfte ...!) – Die Gegengeschäfte sind heute dramatisch höher als damals, Herr Abgeordneter! (Abg. Dr. Kräuter: Sie wollen überhaupt keine ...!) Sie wissen, dass die Gegengeschäfte damals irgendwo das Ausmaß von 100, 120 Prozent hatten, jetzt machen sie 200 Prozent des Kaufpreises aus, nämlich 4 Milliarden €! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das heißt, hier sieht man, dass wir offensichtlich wesentlich besser, umsichtiger und vorsichtiger vorgegangen sind. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.) – Lesen Sie den Bericht! Da steht Interessantes drinnen.

Der Rechnungshof führte damals beispielsweise aus, dass für die entscheidenden Sit­zungen die Protokolle fehlen – die gab es damals nicht! –, dass die Anwesenheitslisten fehlen, dass nicht ersichtlich ist, welche Personen auf beamteter Ebene welche Ent­scheidungen getroffen haben. – Das heißt, die Dokumentation war damals auch nicht vorhanden! (Abg. Dr. Kräuter: Wir wissen gar nicht, wer den Vertrag unterschrieben hat!)

Bei uns ist für Sie die gesamte Dokumentation im Detail nachvollziehbar (Abg. Dr. Kräuter: Das ist nicht wahr!): Mengengerüste, Punktwert-Modelle und so weiter! Ich sage nur: Damals war das nicht der Fall, heute ist das selbstverständlich der Fall. Ich glaube, dass das ein wichtiger Punkt für eine transparente und korrekte Vorgangs­weise ist.

Lesen Sie, was damals zum kaufmännischen Teil gesagt wurde! Man hat beispiels­weise in Schilling transferiert und hat nicht das Fremdwährungsrisiko der schwedi­schen Krone berücksichtigt. Im Rechnungshofbericht hieß es, dass man auf eine Ein­sparung von 135 Millionen Schilling verzichtet hat, weil man eine vorhersehbare Ent­wicklung nicht im Vertragstext berücksichtigt hat. – Das wirft ein eigenes Licht auf die damalige Beschaffung!

Weiters kann man in diesem Rechnungshofbericht lesen, dass die Anzahlung von 5 Prozent auf 10 Prozent offensichtlich ohne besonderen Druck erhöht worden ist und somit weitere 40 Millionen Schilling als Nachteil für den Steuerzahler in Kauf genom­men wurden.

Wenn ich heute den aktuellen Rechnungshofbericht lese und der Rechnungshof sagt, dass es gelungen sei, den Ankaufspreis von 2,8 Milliarden € auf 1,959 Milliarden € her­unterzuverhandeln, ihn also um 843 Millionen € durch Leistungskürzungen, aber auch durch kaufmännisches Geschick in den Verhandlungen zu reduzieren, dann muss ich sagen: Meine Damen und Herren, es ist völlig klar, dass das wirklich ein beachtliches Ergebnis in den kaufmännischen Verhandlungen war, das uns gemeinsam gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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