Noch ein wichtiger Punkt. Es hat ja heute
nur noch wenige Argumente gegeben. Ich darf hier auch Folgendes festhalten: Ich
habe letzte Woche, als ich in den Rechnungshofausschuss gekommen bin, nicht
gewusst beziehungsweise erst kurz vorher erfahren, dass die Opposition
ausgezogen ist. Ich hätte mir gewünscht – ich darf das wirklich wertfrei
feststellen –, dass man im Ausschuss sachlich, tief gehend und im Detail
diskutieren kann. (Abg. Dr. Puswald: Dafür braucht man einen
Vertrag!) Ich hätte es mir besonders gewünscht, weil mir Abgeordnete der
Opposition im Rahmen von Misstrauensanträgen und Dringlichen Anfragen eine
ganze Fülle von Unterstellungen gemacht haben. Dann sitzt man im Ausschuss,
nimmt sich von 19 Uhr bis 22.30 Uhr Zeit, und die Opposition ist
nicht da, um diese vertiefende Debatte in der Sache, im Argument zu führen. (Abg.
Dr. Puswald: Das ist eine ...!)
Ich muss Ihnen sagen, ich war enttäuscht, weil ich glaube, dass der Ausschuss nicht das Forum für politischen Aktionismus ist, sondern dass man dort in der Sache über Inhalte diskutieren soll. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puswald: Man kann nicht die Opposition so behandeln und dann ...!)
Sie, Herr Abgeordneter Kogler, stellen sich dann heute noch her und behaupten abermals – ich kenne Sie sonst in manchen Fragen als sachlichen und seriösen Gesprächspartner –, dass die Typenentscheidung durch die Wahl der Finanzierungsvariante von Seiten des Finanzministeriums beeinflusst worden ist. Dazu darf ich Ihnen erstens Folgendes vorlesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.) Ich lese das vor, Seite 16 des Rechnungshofberichts, Herr Abgeordneter Puswald. Und das war auch die zentrale Argumentation des Abgeordneten Pilz, dass wir im Finanzministerium die 18 Halbjahresraten-Variante gewählt haben und nur deswegen sei der Eurofighter bei der Entscheidung herausgekommen. Der Rechnungshof schreibt in seinem aktuellen Bericht auf Seite 16 – ich zitiere –:
„Demzufolge wäre das Angebot der Firma Eurofighter Jagdflugzeug GmbH nicht nur bei der Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten, wie die Bestbieterermittlung ergeben hatte, sondern auch bei der Variante mit zehn Halbjahresraten Bestbieter gewesen. Lediglich bei der Zahlungsvariante ,Zahlung bei Lieferung’ wäre das Produkt der Firma SAAB (...) Bestbieter gewesen.
Unter den genannten Voraussetzungen wäre somit kein Bietersturz zugunsten des Angebots der Firma SAAB bei der Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten eingetreten.“
Das heißt, die Botschaft des Rechnungshofes ist: Auch bei zehn Halbjahresraten ist der Bestbieter Eurofighter. Das einzige Argument, Herr Abgeordneter Kogler, das Ihnen noch übrig bleibt, weil alle anderen zusammengefallen sind, ist die Barzahlung eines solchen Geschäfts.
Ich darf Ihnen Folgendes sagen: Der Eurofighter hat eine Nutzungsdauer von 30 Jahren. Ich darf Vergleiche anstellen, weil Ihr Argument war: nur bei 18 Halbjahresraten. Man hat den Kauf von 112 Kampfpanzern Ulan um 292,14 Millionen € über sieben Jahre Ratenzahlung finanziert. Und bei den Eurofightern mit einem Kaufpreis von 1,959 Milliarden € unterstellen Sie uns, da wären zehn Halbjahresraten oder auch eine Barzahlung locker möglich gewesen und der Finanzminister hätte die 18-Halbjahresraten-Variante gewählt, um hier die Typenentscheidung zu beeinflussen?! – Das ist unfassbar!
Oder: Neun Transporthubschrauber der Type Black Hawk wurden um 203 Millionen € beschafft – das ist etwa ein Zehntel des Kaufpreises der Eurofighter –, verteilt auf sieben Jahresraten, das heißt 14 Halbjahresraten.
Unsere Zielsetzung ist völlig klar und auch nachvollziehbar. Was ist in dieser Situation der Entscheidungsgrundsatz für ein Finanzministerium? – Erstens: Es soll keine Fi-