Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 187

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nanzschuld entstehen. Im Sinne des Bundeshaushaltsrechts entsteht eine Finanz­schuld dann, wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren hinaus finanziert wird. Daher war für uns von Beginn an klar, es muss kürzer als zehn Jahre sein, aber es wird knapp bei zehn Jahren liegen. Warum? – Weil wir, was die budgetäre Leistbarkeit betrifft, ja logischerweise eine Verteilung auf mehrere Jahre brauchen.

Wenn wir 200 Millionen €-Geschäfte auf sieben Jahre verteilen, dann ist doch logisch, dass wir knappe 2 Milliarden €-Geschäfte auf neun Jahre verteilen! Wenn Sie sich anschauen, auf welchen Zeitraum Infrastrukturgeschäfte mit welcher Nutzungsdauer finanziert werden, dann bleibt von Ihrem Argument wirklich nichts mehr übrig, sondern dann ist es völlig klar, dass man hier die 18-Halbjahresraten-Variante zu Recht gewählt hat. Aber uns war es auch wichtig zu sehen, wie sind die Angebote der Firmen bei zehn Halbjahresraten und bei einem Barkauf, damit man weiß: Wie sind die Finanzie­rungskonditionen? Dann kann man auch die kaufmännischen Verhandlungen entspre­chend führen.

Mir ist einfach wichtig zu sagen: Dieses zentrale Argument, das Sie angeführt haben, ist durch diesen dritten Rechnungshofbericht aus meiner Sicht völlig in sich zusam­mengebrochen. Hiemit ist erwiesen, dass es klar eine Entscheidung für den Bestbieter gegeben hat, und zwar sowohl aus kaufmännischer als auch aus militärischer Sicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wurde mehrfach gesagt – und zwar auch zu Unrecht –, dass es sich hiebei um die größte Beschaffung in der Geschichte der Zweiten Republik und um die größte Investi­tion überhaupt handle. Ich meine, das ist jetzt ein wenig ein Streit um des Kaisers Bart, aber ich bitte hier auch um die Seriosität des Arguments. Sie sehen, dass wir auf der einen Seite eine Einmalinvestition von 1,959 Milliarden € tätigen – viel Geld, überhaupt keine Frage! –, aber auf der anderen Seite ist erkennbar, dass wir zum Beispiel in die Österreichischen Bundesbahnen jedes Jahr – jedes Jahr, laufend! – in Summe 4,4 Mil­liarden € investieren. Das zeigt ein wenig die Dimension: einmal 1,959 Milliarden im Vergleich zu jedes Jahr 4,4 Milliarden! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das stimmt ja gar nicht! Haftungsrahmen!)

Schauen Sie sich Infrastrukturprojekte an: Brenner-Basistunnel: mehr als 5 Milliar­den €! Schauen Sie sich die Koralmbahn mit 3,8 Milliarden € an! (Abg. Eder: Das ist Unsinn, was Sie erzählen!) Eine Fülle von Projekten, Straßenbaufinanzierungen, Schienenbaufinanzierungen, wo sehr klar relativiert wird, welche Dimension dieses Projekt hat. (Abg. Eder: Herr Finanzminister, bleiben Sie seriös!)

Wenn Sie schon bei der Seriosität sind, kann ich und will ich Ihnen nicht ersparen – weil ich in vielen Debatten und Misstrauensanträgen mit einigen Argumenten von Ihnen konfrontiert war –, auch zu fragen: Was ist denn von all Ihren Argumenten übrig geblieben?

Im Jahre 2002 hat mir die Sozialdemokratische Partei betreffend Abfangjäger vorge­worfen, Bundesminister Grasser würde für die Kampfflieger-Entscheidung belohnt wer­den. – Wenn man das als Minister vorgeworfen bekommt, kann man sich das nicht gefallen lassen, sondern hat sich entsprechend zur Wehr zu setzen! Ich darf hier auch anfügen: Die Sozialdemokratische Partei wurde damals vom Landesgericht für Straf­sachen in Wien zur Zahlung einer Entschädigung, zur Urteilsveröffentlichung und zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet und für diese Aussage entsprechend verurteilt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn heute Herr Abgeordneter Pilz fehlt, so ist das ein bisschen symptomatisch für die Debatte – ah, er ist gerade gekommen. Sie kommen gerade zum richtigen Zeitpunkt, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Pilz: Ja, zum richtigen Zeitpunkt!) – Zum richtigen Zeit­punkt. Im Jahr 2003 hat mir Herr Abgeordneter Peter Pilz Schiebung vorgeworfen und


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