Ich möchte einen kritischen Punkt ansprechen, den ich auch im Ausschuss schon angemerkt habe und an dem sich leider nichts geändert hat: Es ist nämlich so, dass sich die AbschlussprüferInnen ihre QualitätsprüferInnen quasi selbst aussuchen können, und ich halte das für eine Schwächung des Gesetzes.
Dieses Gesetz wird deswegen beschlossen, um die Qualität der AbschlussprüferInnen zu gewährleisten. Wenn sich jetzt aber diese AbschlussprüferInnen selbst aussuchen können, wer sie prüft, dann besteht einfach die große Gefahr, dass diese Qualität in der Prüfung durchaus reduziert wird. Daher halte ich es zumindest für nicht ganz verständlich, warum man diesen Passus eingezogen hat und warum man nicht einfach wie in anderen Bereichen sagt: Es bleibt dem Zufall überlassen, welcher Prüfer die jeweiligen Jahresabschlussprüfer sozusagen prüft.
Ich habe mich nichtsdestotrotz – entgegen unserem Stimmverhalten im Ausschuss – jetzt entschieden, diesem Gesetz zuzustimmen, weil ich glaube, dass es alles in allem doch einen so wichtigen Schritt darstellt, dass man das Erwähnte zwar einfach im Auge behalten muss, es aber keinen hinreichenden Grund jetzt für eine Gesamtablehnung darstellt.
Für das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz gilt Ähnliches. Nachdem der Abänderungsantrag eingebracht wurde, den im Wesentlichen Kollege Matznetter formuliert hat – und er hat, das muss ich wirklich sagen, ein derart detailreiches Wissen, dass er offensichtlich sogar die Regierungsfraktionen überzeugt hat (Abg. Scheibner: Vernünftigen Anregungen sind wir ja zugänglich!) – und der wirklich sehr viel von dem behandelt und beinhaltet, was wir im Ausschuss auch diskutiert haben, glaube ich, dass es gut ist, auch dieses Gesetz gemeinsam zu beschließen.
Nichtsdestotrotz ist ein Punkt noch einigermaßen offen, nämlich die Angleichung der gewerblichen und der selbständigen Buchhalter. Da es da aber auch einen Entschließungsantrag gibt, in dem der Minister ersucht wird, diese beiden Berufe bis zum Ende der GP zusammenzuführen, werden wir auch diesem Gesetz zustimmen.
Das einzige Problem, das tatsächlich offen
bleibt, ist, dass es schon eine Ankündigung gibt, dass eine weitere Klage beim
Verfassungsgerichtshof eingebracht werden wird, und zwar im Hinblick auf die
Bilanzierungsgrenzen. Das ist ein Punkt, der weiterhin offen ist. Diese
Bilanzierungsobergrenzen werden sicherlich auch noch aufgehoben werden müssen,
aber das ist ja im Vergleich zu dem, was sonst derzeit vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben beziehungsweise geändert wird, sozusagen ein Klacks. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
19.28
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
19.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der erste Teil der zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesmaterie enthält Anpassungen für das System der Qualitätskontrolle und eines Qualitätssicherungssystems sowie auch für die Abwicklung einer Qualitätsprüfung.
Es bewirkt dies, wie ich meine, sicherlich auch eine Stärkung des internationalen Vertrauens in den Finanzmarkt Österreich, und ich glaube auch, dass dadurch die Glaubwürdigkeit der offen gelegten Finanzinformationen erhöht wird und dass das letztlich auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich hat. Außerdem wird hiemit, wie ich meine, der Schutz der Aktionäre, Investoren und Gläubiger sowie sicherlich auch anderer Interessengruppen erhöht.