recht und als Verkehrsanlage. Das scheitert ausschließlich daran – und das scheitert wirklich an Ihrer Partei –, dass es nicht möglich ist, vor allem mit den Ländern und mit den Landeshauptleuten eine vernünftige Kompetenzverteilung oder vielleicht ein einheitliches Anlagenrecht zu machen. Mit einem Lärmschutzgesetz müssen wir drei Ministerien und elf Gesetzgeber beschäftigen. Da wäre eine nennenswerte Beschleunigung möglich, aber ich halte es nicht für gut, dass wir bei einer Verkürzung um 14 Tage die Nachbarn aus dem Verfahren drängen.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie noch einige Sätze: Es ist signifikant, dass es eine deutliche Asymmetrie gibt zwischen dem Betreiber von Anlagen und den jetzt auch berechtigten NGOs und Bürgerinitiativen, die nämlich nicht zu den Höchstgerichten gehen können. Ich halte das für nicht fair. Man sollte diese beiden Seiten gleich behandeln. Eine Asymmetrie beim Rechtsschutz bringt mittelfristig nur Unfrieden und das Gegenteil von dem, was wir eigentlich wollen, nämlich verbesserte Verfahren und dadurch auch qualitativ verbesserte Anlagen. (Beifall bei den Grünen.)
19.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.
19.58
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese
Gewerberechtsnovelle ist letztlich eine Folge, eine Auswirkung der im Rahmen
des Reformdialoges am 1. Mai dieses Jahres beschlossenen Maßnahmen. Aus
den bisherigen Debattenbeiträgen ist schon deutlich geworden, dass es darum
geht, den Schwellenwert für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für
Betriebe in der Größe von 300 m² auf 800 m² anzuheben. Wir haben auch die Information darüber, dass
es rund 1 000 Betriebe sein werden (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:
Wochen schneller!), die auf Grund dieser neuen Regelung in den Bereich des
vereinfachten Genehmigungsverfahrens fallen würden. Ich gehe auch davon aus,
dass es positive Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation in Österreich, auf
den Arbeitsmarkt und natürlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich haben
wird.
Geschätzte Damen und Herren! Betroffen
davon sind kleine und mittlere Unternehmungen. Es geht also sicherlich nicht
um die Errichtung von Einkaufszentren. Angemerkt sei auch, dass die Rechte der
Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren vor allem betreffend Umweltauflagen
ausgebaut werden. Gleichzeitig mit dem Anheben des Schwellenwertes hinsichtlich
der Fläche soll beziehungsweise wird auch eine Anhebung des Anschlusswertes
von 100 kW auf 300 kW erfolgen. Dies ist in Anbetracht der Sicherung
des Wirtschaftsstandortes Österreich und der Abwicklung schneller Verfahren
durchaus zu begrüßen und wird sich positiv auf den Wirtschaftsstandort
Österreich auswirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.00
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.
20.00
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Einige kurze Anmerkungen: Ganz verstehe ich Sie nicht, sehr geehrter Herr Abgeordneter Moser, wenn Sie sagen, im Prinzip sei alles gut, was zu beschleunigten Verfahren, zu Investitionen und zu Jobs führt, aber dann meinen, von 300 m² auf 600 m² könnten Sie mitgehen, aber 800 m² seien Ihnen zu viel. – Ich nehme es zur Kenntnis, aber ich finde es schade. 800 m², 300 kW Anschlusswert: Das ist eine deutliche Ausweitung für das vereinfachte Verfahren.