Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 231

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Ich bin nicht Ihrer Auffassung, Frau Abgeordnete Glawischnig, dass eine Verkürzung um 14 Tage zu negieren ist. Wir haben schon im Ausschuss erläutert, dass es präzise der EU-Richtlinie entspricht, welche Appellationsmöglichkeiten NGOs haben.

Wenn Sie es als Wahn bezeichnen, alles zu deregulieren und zu verkürzen, dann muss ich Ihnen sagen: Mit diesem Wahn kann ich schon leben, aber, sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Sie mir jetzt offensichtlich und auch demonstrativ nicht zuhören, weil Sie sich von mir weg gewendet haben (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek spricht mit Abgeordneter Sburny, die hinter ihr sitzt), vielleicht sollte man einmal überlegen, ob man – auch jetzt hören Sie mir noch nicht zu; das macht nichts, es wäre umgekehrt aber eine grobe Missachtung und Verhöhnung und so weiter –, also man sollte sich einmal überlegen, ob man das nicht von „red tape“, wie Überbürokratisieren im eng­lischen Sprachgebrauch bezeichnet wird, schön langsam in „green tape“ unbenennen sollte. – Danke, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


20.01.45

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ebenfalls einige Anmerkungen zum verein­fachten Genehmigungsverfahren in der Gewerbeordnung: Auch ich bedauere es, dass wir uns da nicht einigen konnten. Es hat durchaus konstruktive Gespräche, auch mit Vertretern der ÖVP, gegeben. Was die 600 m²-Grenze angeht, konnte man sich letzt­endlich aber nicht einigen.

Es sei noch einmal gesagt: Wir glauben, dass die 600 m² im Interesse der Nahversor­gung sehr wichtig wären. Wir halten 800 m² für etwas zu viel, auch im Lichte des VfGH-Erkenntnisses.

Was allerdings unbestritten ist, ist – und da gebe ich meinen Vorrednern zum Teil Recht –, dass ohne Zweifel vereinfachte Verfahren gerade in einer Wirtschaftsstruktur, die durch Klein- und Mittelunternehmen geprägt ist, besonders wichtig sind, weil es keinen Sinn macht, wenn aufwändige Verfahren, die letztlich in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen dieser Verfahren stehen, Klein- und Mittelbetriebe in ihrer Tätigkeit behindern. Daher sollten derartige Verfahren auch im Interesse der KMUs vermieden werden.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal auf einen Antrag der Abgeordneten Matznetter, Moser und Hoscher, und zwar den Antrag 559/A, verweisen, der sich auf Vereinfachungen bei Änderungen von Betriebsanlagen von Kleinbetrieben bezieht.

Wir haben darin angeführt, dass Änderungen von derartigen Betriebsanlagen in der Praxis vielfach zur Vorschreibung von zusätzlichen Auflagen führen, welche unter Um­ständen dann die Betriebe dazu zwingen, aus wirtschaftlichen Erwägungen ihre Tätig­keit einzustellen, obwohl von der Änderung der Betriebsanlagen selbst keine wesent­lichen zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Das ist insbesondere im Zusam­menhang mit Betriebsübergaben problematisch. Gerade in der Tourismus- und Frei­zeitwirtschaft stehen in den nächsten Jahren in vielen dieser Betriebe Übergaben an, und daher würde ich vorschlagen, dass wir diesen Antrag demnächst im Wirtschafts­ausschuss doch – auch entgegen den Gepflogenheiten der Regierungsparteien – auf die Tagesordnung stellen und ihn nicht gleich vertagen, sondern inhaltlich diskutieren. Es sollen ja auch noch Zeichen und Wunder in diesem Hohen Haus geschehen. Daher lade ich Sie ein, auch diesen Antrag im Ausschuss zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

 


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