Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 233

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teilgenommen haben, erfahren kann, keine Festlegung zum Beispiel auf 300 m² oder 600 m² oder 800 m² getroffen, sondern lediglich der Grundsatz nach Vereinfachung aufgestellt, den wir ja grundsätzlich bejahen.

Aber es sollen – und da bin ich der Meinung einiger meiner Vorredner, die das ange­merkt haben – auch die Anrainerrechte berücksichtigt werden. Ich weiß aus Erfahrung, dass das Leben mit den Betrieben und den Anrainern umso schwieriger wird, je weni­ger Anrainer oder Betroffene im Verfahren einbezogen werden. Ich halte das daher für einen falschen Schritt.

Des Weiteren ist zu sagen: Im § 84 Absatz 1 ist in den Bestimmungen zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen meiner Auffassung nach zu wenig Regelung gegeben. Ähnlich sehe ich das beim § 359, wo ich glaube, dass auch die Einbeziehung des Arbeitsinspektorates notwendig ist, und zwar in der Richtung, dass die Über­mittlung des gesamten Verhandlungsprotokolls gesichert ist, denn ich sehe nicht ein, warum das Arbeitsinspektorat nicht den vollen Umfang der Verhandlungen kennen soll. Man sollte überhaupt darauf achten, dass das Arbeitsinspektorat voll einbezogen ist, um nicht im Nachhinein Korrekturen bei den Investitionen machen zu müssen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1052 der Beilagen.

Die Abgeordnete Sburny hat ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Arti­kel 1 Z 14a gestellt.

Ferner hat der Abgeordnete Matznetter eine getrennte Abstimmung betreffend Artikel 1 Z 20 verlangt.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matz­netter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 14a.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag gestellt.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 20 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Jene Damen und Herren, die hierfür sind, ersuche ich um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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