Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 245

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Öllinger sagte etwas zu den Erntehelfern sowie zur Montagearbeit. – Dazu: Damit nahm Herr Abgeordneter Öllinger offensichtlich auf einen Bericht der „Wiener Zeitung“ Bezug. – Wir haben das überprüfen lassen, und nach unseren ersten Informationen und dem Wissensstand letztlich auch des AMS wird mit Erntehelfern so umgegangen, wie das vorgesehen ist. Das sind erste Eindrücke und Informationen dazu, und ich gehe davon aus, dass auch weitergehende Überprüfungen diesen Eindruck bestätigen werden.

Was Montagehelfer anlangt, die auf dem Gelände eines sehr renommierten österrei­chischen Unternehmens offensichtlich nicht in der richtigen Art und Weise behandelt wurden, vor allem auch bezahlungsmäßig nicht, hat das AMS sehr schnell reagiert und Entsendebestätigungen zurückgezogen. Das ist aus meiner Sicht eine völlig richtige und sehr rasche Reaktion auf einen offensichtlichen Missstand, der sich dort aufgetan hat. Aber es hat – außer diesem Beispiel – eine Überprüfung ergeben, dass im We­sentlichen alles in Ordnung ist. Im anderen Fall hat es eine Überprüfung gegeben, wurde das für nicht in Ordnung befunden, und es hat angemessene Reaktionsschritte seitens des AMS gegeben. Aus diesen Beispielen kann man, glaube ich, ableiten, dass die Experten des AMS und die Behörden die Situation auch in dieser Beziehung, und zwar im besten Sinne des Wortes, gut im Griff haben.

Den Abänderungsantrag, den Abgeordneter Haupt hier eingebracht hat, habe ich ver­nommen, ich habe die Interpretation des Herrn Abgeordneten gehört, und auch wir werden uns das jetzt sehr rasch ansehen. Ich verstehe die prinzipielle Absicht, die der Herr Abgeordnete in diesem Abänderungsantrag verfolgt. Soweit kann ich dem folgen, Hohes Haus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


20.50.29

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Minister! Hohes Haus! Meine Vor­redner haben schon gesagt, dass es eine Reihe von positiven Punkten in der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz gibt, die vom gesamten Fremdenrechtspaket nicht getrennt zu sehen ist. Positiv ist sicher die unbeschränkte Zulassung für subsidiär schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Das ist also ein wichtiger Beitrag zur Integration dieser Menschen. Und positiv ist sicher auch der Arbeitsmarktzugang bei Familienzusammenführung, sodass also Angehörige den gleichen Status erhalten wie der Zusammenführende.

Zu den kritischen Punkten ist zu sagen, dass nach unserer Auffassung die verfas­sungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen von EWR-Bür­gerInnen und Angehörigen von Österreichern, Herr Minister, vom VfGH schon einmal releviert wurde und der VfGH gesagt hat, dass es für eine Schlechterstellung von Angehörigen von ÖsterreicherInnen in Bezug zu Angehörigen von EWR-BürgerInnen keine sachliche Rechtfertigung gibt. Also inwieweit das halten wird, ist eine andere Frage.

Das Zweite sind die Veränderungen in § 60 NAG, wobei mein Kollege Leutner schon darauf hingewiesen hat, dass durch den Kompromiss, der erzielt wurde und der tragbar ist, verhindert wurde, dass der Arbeitsmarkt mit Scheinselbstständigen überschwemmt wird, wobei nach unserer Auffassung noch immer nicht ganz geklärt ist, wie das Ar­beitsmarktservice dies in der Praxis kontrollieren soll. Einerseits fehlt das Personal. Es wurde ja im Arbeitsmarktservice durch die neuen Personalpläne Personal eher gekürzt. Und zum anderen fehlt auch eine Umsetzungsrichtlinie, wie die Gutachten erstellt wer­den können. So gibt es also in diesem Zusammenhang noch viele ungelöste Probleme.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite