Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 244

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Wir gehen damit einen Weg, der in der Schweiz und in anderen Ländern in Europa auch gang und gäbe ist, und haben damit, wie ich meine, der jahrelangen Kritik des Europarates Rechnung getragen und gleichzeitig in wirtschaftlich schwierigen Situatio­nen jenen Arbeitskräften, die seit Jahren auf dem österreichischen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, signalisiert, dass ihre Beschäftigung für uns und für die Zukunft Öster­reichs wichtig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


20.45.42

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Wie bereits Herr Abgeordneter Donabauer ausgeführt hat, ist es ein we­sentliches Ziel der vorliegenden Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, gewis­sermaßen eine Ergänzung fremdenrechtlicher Bestimmungen vorzunehmen, etwas, was ja noch hier ins Plenum kommen wird.

Es geht um die Abstimmung der Dauer von Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen nach dem Grundsatz: kein dauerhafter Arbeitsmarktzugang ohne dauerhafte Niederlas­sung! Oder vereinfacht gesagt: Wer hier arbeiten möchte, muss auch legal da sein! Es ist daher eine vernünftige Sache, das besser als bisher abzustimmen.

Weiters geht es auch darum, wichtige Richtlinien zur Umsetzung zu bringen, und zwar Richtlinien der Europäischen Union zum Thema Familienzusammenführung, zum Thema Recht der Bürger und ihrer Familienangehörigen. Ebenso geht es um die Um­setzung der Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberech­tigten Drittstaatenangehörigen.

Ich konzediere, meine Damen und Herren – auch wenn das nicht immer angenehm ist –, dass mein Haus und ich in unseren Vorschlägen in der Regierungsvorlage die notwendige Gesetzesänderung restriktiv umgesetzt haben. Das gilt auch für den von Herrn Abgeordnetem Öllinger angesprochenen Passus und Sachverhalt des Kreises der freizügigkeitsberechtigten Drittstaatenangehörigen von Unionsbürgern.

Es ist absolut notwendig und EU-rechtlich erforderlich, diese Freizügigkeit auch auf Eltern und Schwiegereltern zu erweitern, allerdings machen wir das nur für jene Men­schen, die nach Österreich zuziehen – nicht aber für jene, die schon da waren. Man könnte das als Inländerdiskriminierung interpretieren; ich tue das aber nicht.

Dazu jedenfalls: Aus unserer Sicht könnte es so zu einer Nachzugsmöglichkeit von Tausenden, wenn nicht Zigtausenden Eltern und Schwiegereltern aus Drittstaaten kommen, und das kann nicht unser Anliegen sein. Das ist arbeitsmarktpolitisch und auch sonst nicht gut beziehungsweise akzeptabel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kritik des Abgeordneten Leutner ist so nicht nachvollziehbar. Es ist richtig, dass im Hinblick auf die Bedürfnisse der Landwirt­schaft und letztlich auch des Tourismus seit 1999 die Zahl der Saisonnier-Kontingente ausgeweitet wurde. Es ist aber weiters festzustellen – und das haben Sie geflissentlich unterlassen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Leutner –, dass wir in den letzten zwei Jahren diese Kontingente, zum Teil auch im Konsens mit den betroffenen Wirtschafts­kreisen, reduziert haben, und zwar um jeweils etwa 10 Prozent.

Das heißt also, wir tragen den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Und so gesehen reagieren wir selbstverständlich auf die Realitäten des Arbeitsmarktes.

 


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