Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 248

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EWR-Bürgern über diese Gesetzesbestimmung sozusagen das Recht auf Arbeit hier zu verbieten, und zwar für den Fall, dass im Betrieb Kurzarbeit ansteht – dann müssten sie nämlich gekündigt werden –, das halte ich für ausgeschlossen. Das wollte ich kurz angesprochen haben.

Mich würde auch interessieren – der Herr Bundesminister hat sich ja relativ kryptisch zu diesem Abänderungsantrag geäußert –, wie er diese Sache sieht.

Das heißt es in Litera b: „von Kurzarbeit im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes vor deren Einführung die Beschäftigungsverhältnisse der Ausländer zu lösen sind, wenn dadurch Kurzarbeit auf längere Sicht verhindert werden könnte“.

Also abgesehen davon, dass das schon sprachlich ziemlich hatschert ist, wenn Kurzar­beit auf längere Sicht verhindert werden soll, halte ich es für undenkbar, dass im Falle einer vereinbarten Kurzarbeit zunächst auch die Ausländer – egal, ob EWR-Bürger oder sonstige Drittstaatenangehörige – gekündigt werden! Das sei hier dezidiert noch erklärt: Das ist nicht angemessen im Sinn des EU-Rechts!

So wie schon beim Haupt-Antrag: Ich denke nicht, dass Sie damit sehr weit kommen werden. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1011 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mit Mehr­heit erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.01.5912. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (972 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterent­schädigungsgesetz 1957 geändert werden (1012 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Riener. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


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