auch in den Ausschüssen genau geschaut
wird, was stimmt beziehungsweise was benötigt wird. (Präsident Dr. Khol
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ganz wichtig ist, wie ich meine, ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige aus Drittstaaten, eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts, aber zugleich eine genauere Kontrolle bei der Meldepflicht auf dem Arbeitsmarkt, mit der Fremdenpolizei, damit man nicht Illegale einstellt. Wichtig ist meiner Meinung auch, dass auf dem Arbeitsmarkt trotzdem Leute mit Beschäftigungsbewilligungen beziehungsweise Schlüsselkräfte, welche benötigt werden, Vorrang haben. Ich glaube, mit diesem Gesetz ist wieder eine weiterer richtiger Schritt für die Arbeitnehmer gesetzt worden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
20.56
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Grenzen innerhalb Europas sind gefallen, und im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union ist Binnenmobilität zum Normalfall geworden. Die fortschreitende Globalisierung der Märkte rückt heute viel mehr die Frage nach der Zuwanderung in die EU und deren Regelungen in den Mittelpunkt, gerade auch die Regelung des Arbeitsmarktes.
Trotz der auch in Österreich bestehenden tendenziell schwierigen Arbeitsmarktsituation hat die Bundesregierung mit der vorliegenden Regierungsvorlage einen mutigen und auch humanitären Vorschlag vorgelegt, damit auch die arbeitsmarktpolitische Integration von Ausländerinnen und Ausländern und deren Familien in Österreich bewerkstelligt werden kann. Mit der vorliegenden Synchronisierung von Aufenthaltsrecht und Arbeitsberechtigung haben wir das Ziel erreicht, dass alle Menschen, die sich legal in unserem Land aufhalten, hier auch ihren Lebensunterhalt verdienen können. Und das ist gut so.
So erhalten Familienangehörige von Drittstaatenbürgerinnen und -bürgern bereits nach einem Jahr ein Beschäftigungsrecht im Ausmaß jenes der Bezugsperson, der sie nachgezogen sind. Auch Asylwerber und Asylwerberinnen mit subsidiärem Abschiebeschutz haben künftig wie anerkannte Konventionsflüchtlinge mit Asylbescheid automatisch freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Gerade in Zeiten mit einer schwierigen Arbeitsmarktsituation gilt es mit dem Instrument der Zulassung zum Arbeitsmarkt besonders verantwortungsvoll umzugehen.
Integration verlangt allen Ebenen des Staates, der Wirtschaft, den Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft viel ab. Deshalb müssen wir für alle klare Regelungen schaffen, und das haben wir hiemit getan. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Ich will nur noch ganz kurz zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Haupt und Tancsits Stellung nehmen. Ich halte diesen Abänderungsantrag Haupt, Tancsits für genauso EU-rechtswidrig wie den schon vorher genannten Haupt-Antrag. Auch wenn dieser Antrag nur auf die Beschäftigungsbewilligung abzielt, also auf eine kurzfristige Beschäftigung, so können von dieser Beschäftigungsbewilligung dennoch genauso EWR-Bürger betroffen sein, und