Besonders erfreulich, meine Damen und Herren, ist es, dass Sie mit einem Abänderungsantrag die Unschärfen im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert haben, und zwar im Hinblick auf die Entsendung von diplomiertem Personal im Krankenpflegebereich sowie von Pflegehelfern, weil Sie auf unsere Kritikpunkte im Zuge dieser Diskussion eingegangen sind. Sonst hätte das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz nämlich für diesen Personenbereich nicht gegolten.
Besonders erfreut sind wir auch, dass Sie – und das ist sehr wichtig – auch unserem Abänderungsantrag nahe getreten sind, weil gerade dieser Abänderungsantrag bewirkt, dass dieses Arbeitskräfteüberlassungsgesetz auch für den von Ihnen genannten Personenkreis gilt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
21.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Walch zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Kollege.
21.06
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner schon gesagt haben, ist das der Schutz für die Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden. Das ist, wie ich meine, ganz wichtig und richtig, und zwar sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft. Der Arbeitnehmer verliert dadurch das Urlaubsgeld nicht, es wird genau geregelt in der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse – dort, wo ich als Bauarbeiter auch drin bin –, und das ist, glaube ich, richtig und wichtig. Erstens einmal bekommt er die entsprechende Information, zweitens hat der Arbeitgeber die Zuschläge tageweise zusammenzurechnen, weiters gibt es eine Umstellung des Zuschlagszeitraumes von vier auf fünf Wochen. – Ich glaube, das ist ein wichtiges Gesetz im Sinne der Arbeitnehmer und auch der Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
21.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.07
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident, das werde ich nicht ausschöpfen müssen! – Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf teils um einen Nachholbedarf auf Grund der Anpassung an eine EU-Richtlinie – und insofern, Herr Kollege Walch, verstehe ich die Euphorie überhaupt nicht: Wir vollziehen hier etwas nach, was uns vorgegeben ist –, teilweise gibt es aber darüber hinausgehende nationale Bestimmungen, die wir selbstverständlich – nachdem sie ja auch sozialpartnerschaftlich akkordiert worden sind – akzeptieren. In diesem Sinn werden wir auch zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
21.08
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch. Sie hat 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
21.08
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes wird nicht nur die europäische Entsenderichtlinie umgesetzt, sondern es wird für die Zukunft auch Wettbewerbsgleichheit geschaffen, denn in Hinkunft werden Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, um hier zu arbeiten, verpflichtet, dieselben Lohnzuschläge