Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 251

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zu bezahlen wie ein inländisches Unternehmen. Im Entsendefall ist das Urlaubsentgelt direkt an die Arbeitnehmer zu bezahlen.

Es sollte ein harter Kern gebildet werden mit definierten Schutzbestimmungen für grenzüberschreitend entsandte und überlassene Arbeitnehmer. Zu diesem harten Kern gehört auch der bezahlte Mindesturlaub.

Wir begrüßen das seitens der Wirtschaft sehr. Unsere Klein- und Mittelbetriebe sind harten Wettbewerb gewohnt. Mitbewerb ist gut und wichtig, aber er muss fair sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.09.42

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit dieser Richtlinie werden geordnete Verhältnisse für die Leiharbeitskräfte ge­schaffen, und vor allem wird gegen das Lohndumping vorgegangen.

Da mein Wahlkreis und mein Heimatbezirk Schärding eine Grenzregion sind, bin ich froh über jede Maßnahme, die für den grenzüberschreitenden Wettbewerb mehr Fair­ness und Gerechtigkeit bringt. Besonders wichtig ist es mir, hervorzuheben, dass der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland verpflichtet ist, bei einer Entsendung nach Österreich die gesetzlichen beziehungsweise die kollektivvertraglich geregelten Arbeitsbedingun­gen zu garantieren.

Es ist dies also ein weiterer wichtiger Schritt für die Schaffung von gleichen Wettbe­werbsbedingungen für unsere Betriebe und natürlich auch die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Die Umsetzung soll vor allem gewährleisten, dass es zu keinem Nachteil für die Dienst­nehmer kommt. Es ist schon erwähnt worden: Durch die Entsenderichtlinie wird das Urlaubsentgelt direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

Es ist dies also eine wichtige Richtlinie sowohl im Sinne unserer Betriebe als auch im Sinne der Arbeitnehmer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1012 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Die Zustimmung ist einstimmig erfolgt. Das Gesetz ist in zwei­ter Lesung mit Einstimmigkeit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich gleichfalls um ein dementsprechen­des Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und damit beschlossen.

 


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