Also zwei wichtige Maßnahmen sowohl für
unsere jüngeren als auch für unsere älteren Arbeitnehmer. Ich bitte daher um
Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Keck 2 Minuten zu uns. – Bitte.
21.25
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Nicht einmal ein volles Jahr ist es her, dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, eine Pensionsharmonisierung und zahlreiche Begleitmaßnahmen beschlossen haben, die wir schon damals nicht nur als unsozial, sondern auch als ungerecht und in weiten Teilen sogar als gleichheitswidrig kritisiert haben.
Damals wie heute haben Sie das bestritten. Selbst den Verweis auf leicht nachvollziehbare Problemstellungen haben Sie beiseite geschoben, um nur möglichst rasch in einem schnellen Verfahren aus Ihren negativen Schlagzeilen herauszukommen.
Dass Sie den sozialen Notstand, den Ihre Maßnahmen verursachen, damit aber keineswegs behoben haben, ist heute klarer denn je. Denn heute ist es wieder so, wie es schon öfters der Fall war: Es muss repariert werden. Wieder müssen wir uns mit den Fehlern beschäftigen, und wieder haben Sie es geschafft, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes vor Augen zu führen, wie fahrlässig Sie mit der sozialen Absicherung unserer Bevölkerung umgehen.
Bei der völlig verunglückten Regelung des § 22 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist es natürlich auch so. Heute müssen wir reparieren, und repariert wird, dass ab sofort auch bei berechtigtem vorzeitigem Austritt, bei Lösungen während der Probezeit und Lösungen bei befristeten Dienstverhältnissen Wahlfreiheit zwischen der Korridorpension und einer Phase der Arbeitssuche besteht.
Sie beherzigen also unsere Kritik, die wir schon vor einem Jahr in diesem Zusammenhang geübt haben. Aber auch jetzt schließen Sie wieder einige aus, meine Damen und Herren: All jene, die wegen Mobbing, aus gesundheitlichen oder aus familiären Gründen eine Arbeitsstelle verlassen müssen, werden nach wie vor von diesem Gesetz bestraft. Das ist ungerecht, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1010 d.B.) über die Regierungsvorlage (946 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert.
1. Artikel 2 Ziffer 3 wird wie folgt geändert
1. § 22 Abs. 1 letzter Satz lautet:
„Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gemäß § 4 Abs. 2 APG steht dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz längstens bis zur Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht entgegen.“
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