Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 255

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nicht negativ – Mittel aus einem Fonds genommen werden, um eine Prämie zu finan­zieren, von der wir überzeugt sind, dass sie für sich genommen nicht geeignet ist, die Probleme bei der Beschäftigung von jüngeren Menschen – und das sind nicht nur Lehrlinge, sondern auch solche, die eine Lehre oder ein anderes Ausbildungsverhältnis absolviert haben – zu lösen.

Wir haben es hier mit einem ernsthaften Problem zu tun. Hier werden in den letzten Jahren Ausbildungsverhältnisse von Personen, die schon eine Ausbildung absolviert haben, in zunehmendem Maße durch längere Arbeitslosigkeit entwertet. Auf dieses Problem gibt natürlich der Vorschlag der Bundesregierung keine Antwort. Das ist noch kein Vorwurf, nur merke ich bei dieser Gelegenheit an, es wird uns dazu etwas mehr einfallen müssen als wieder einmal eine Feuerwehraktion, um zumindest im Bereich der Ausbildung von Lehrlingen etwas mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, als dies sonst der Fall wäre.

Was die sonstigen Änderungen betrifft, so haben wir auch gegen den Einbezug von leitendem Personal keinen Einwand. Der einzige Einwand, den ich geltend gemacht habe: Ich hätte mir über die vorgeschlagene Erweiterung der Ausschlussgründe von leitenden Angestellten hinaus noch einiges vorstellen können. Der Herr Bundesminister hat im Ausschuss schon erklärt, dass beispielsweise bei den von mir angedachten Ausschlussgründen vom Insolvenzentgeltverfahren wie dem Tatbestand der Verun­treuung nicht davon auszugehen ist, dass nur die Veruntreuung als solche allein pas­sieren kann. Ich nehme das zur Kenntnis, bin aber noch nicht ganz überzeugt, dass das ausreichend ist. Aber es soll so sein.

Ich kann mir, um es deutlich zu sagen, nicht vorstellen, dass Personen, die in einem Betrieb Gelder veruntreut haben, bei denen aber nicht auch noch die betrügerische Krida dazukommt, Gelder aus einem Insolvenzentgeltfonds erhalten. Und sollte das jemals der Fall sein, dann haben wir eine Debatte, und zu Recht hätten wir dann diese Debatte.

Das war die einzige kritische Anmerkung. Ansonsten können wir auch mit den vorge­schlagenen Änderungen bei der Korridorpension, obwohl sie auch unserer Meinung nach noch nicht weitgehend genug sind, leben und werden dem Vorschlag daher zu­stimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


21.24.06

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In aller Kürze zwei Punkte. Einerseits wird mit dieser Novelle auch das Arbeits­losenversicherungsgesetz novelliert, wodurch ein berechtigter vorzeitiger Austritt einer Kündigung gleichgestellt wird. Bisher galt ja die Regelung, dass ein Arbeitsloser, der zu Recht entlassen worden ist, bis zu einem Jahr lang Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe beziehen konnte, während ein Arbeitsloser, der berechtigt vorzeitig ausgetreten war, in die Korridorpension gezwungen wurde. Im Sinne unserer älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einer fairen Behandlung der Arbeitslosen ist diese Änderung natürlich zu unterstützen.

Andererseits – der zweite Punkt – wird eine Anpassung der Lehrlingsausbildungsprä­mie in diesem Zusammenhang diskutiert und abgestimmt. Um der Jugendarbeitslosig­keit weiterhin erfolgreich entgegenzutreten, gewährleistet unsere Regierung, dass die Mittel für die Lehrlingsausbildungsprämie dauerhaft aus dem Insolvenzausfallsgeld­fonds zur Verfügung gestellt werden.

 


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