Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 254

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nunmehr Neuregelungen kommen, die das Vermögen des Arbeitgebers im Ausland bei Konkurseröffnungen wie folgt regeln:

Erstens: Arbeitsverhältnis im Inland, Hauptinsolvenzverfahren im EU-Ausland oder Sekundärinsolvenzverfahren im Inland beziehungsweise Insolvenzverfahren in einem Staat außerhalb des EWR, Festlegung der zuständigen Geschäftsstelle der IAF-Ser­vice GmbH, Maßnahmen zur Vermeidung missbräuchlicher Inanspruchnahme von IAG und darüber hinaus aufgrund des Abänderungsantrages auch eine Besserstellung bei Anspruch auf Korridorpension für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Betrieb vor Eintritt des Insolvenzverfahrens verlassen haben. Diese werden nun nicht benachteiligt, indem sie nach der derzeit geltenden Rechtslage in die doch etwas weni­ger günstige Korridorpension gehen müssten, sondern es findet hier eine Verbesse­rung statt.

Insgesamt ist das ein Entwurf, der unsere Zustimmung findet, und es freut mich auch, dass es schlussendlich eine Vier-Parteien-Einigung zu diesem Thema im Sozialbereich gegeben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.18


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Barten­stein. – Bitte.

 


21.18.56

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich begrüße die positive Entwicklung im und seit dem Ausschuss aus­drücklich und meine, dass das gemeinsame Anliegen durchaus war und ist, die Frei­willigkeit eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridorpension zu gewährleisten und trotz Vorliegens eines Anspruchs auf Korridorpension Arbeitslosengeld oder Not­standshilfe für den nicht erstreckbaren Zeitraum von einem Jahr bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gewähren zu können.

Es geht aber letztlich darum, unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis been­det worden ist und wie es mit der Freiwilligkeit ausschaut. Und hiezu wurde Konsens gefunden. Besten Dank dafür!

Was die Anmerkung der Frau Abgeordneten Silhavy anlangt: Es sind nicht budgetäre Gründe, sondern buchhalterische Gründe bei den einzahlenden Unternehmungen. Wir glauben, dass dieser Vorlauf von zwei oder drei Monaten sinnvoll und notwendig ist.

Herr Dr. Leutner, Sie haben hinsichtlich relativ komplexer Fragestellungen, Insolvenz eines Unternehmens zum Beispiel in der Schweiz, schriftlich seit der Ausschusssitzung Stellung genommen. Ich hoffe, dass mein Haus Ihre Fragen beantworten konnte. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Er wünscht, 4 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


21.20.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz zur Beschreibung unserer Position. Es handelt sich auch hier wieder um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir stimmen ihr zu – es bleibt uns ja auch nicht viel anderes übrig. Der nationale Gestaltungsspielraum ist gegeben. In diesem Fall sind wir dafür und auch zufrieden mit dem, wie es hier geregelt wurde.

Was die Position der Grünen zu den Abschöpfungen des Fonds für die Lehrlingsaus­bildung betrifft, habe ich schon im Ausschuss erklärt: Ja, wir stimmen zu, aber es stellt uns bei weitem nicht zufrieden, dass hier wieder einmal – aber das ist in diesem Fall


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