kündigen, um als freie DienstnehmerInnen weiterarbeiten zu können. Denken Sie auch an die RegalbetreuerInnen, die überwiegend als neue Selbständige tätig sind.
In Österreich gibt es rund 227 000 geringfügig Beschäftigte, darunter 160 000 Frauen, 25 000 freie DienstnehmerInnen und rund 34 000 offiziell erfasste neue Selbständige. Die Tendenz ist steigend.
Bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber sind diese Beschäftigten nicht abgesichert. Wenn auf Grund Ihrer Arbeitsmarktpolitik die Menschen in solche prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden, wäre die Minimalanforderung, meine Damen und Herren, an die Regierung, dass diese Beschäftigten mindestens so abgesichert sind wie Geschäftsführer und leitende Angestellte, die ein Vielfaches von den erwähnten Personengruppen verdienen. Das ist leider nicht passiert, sollte aber künftig berücksichtigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
21.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ein Schlusswort wird nicht gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1010 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Ziffer 3 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.
Die Abgeordneten Tancsits, Haupt, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag zu Artikel 2 Ziffer 3 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag findet die einhellige Zustimmung und ist daher angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das erfolgt einstimmig. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das erfolgt wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (968 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das