Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir glauben, dass das einfach der falsche Weg ist; wir halten es für einen Rückschritt. Wir wissen, dass nunmehr schon seit 30 Jahren Nitrate in unserem Grundwasser festgestellt werden. Seit 1991 gibt es flächendeckende Nitratdaten, die Problemregionen sind uns bekannt. Es gibt jedoch trotz verschiedenster Umweltförderungsmaßnahmen, zum Beispiel durch ÖPUL, keinerlei positive Veränderungen.
Man sieht, es ist
nachweislich zu keiner Verbesserung unseres Grundwassers gekommen. Ich sage
Ihnen, es ist kontraproduktiv, wenn heute dieses Gesetz so beschlossen wird,
darum werden wir dem auch nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der
SPÖ.)
22.05
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.05
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kollege Wimmer, ich muss Ihnen schon sagen: Wenn man Ihnen hier zugehört hat, dann kann man darauf verweisen, dass Ihnen Herr Kollege Schultes, was Information und Intelligenz betrifft, vieles voraus hat. Ich freue mich jetzt schon darauf, wenn der Kollege das nächste Mal an dieses Rednerpult tritt und uns einiges aus seinem reichen Erfahrungsschatz zum Besten gibt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Puswald: Das ist doch eine Frechheit! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Kolleginnen und Kollegen! Wie in der Europäischen Verordnung betreffend das Lebensmittelrecht besteht auch in der Verordnung für das Futtermittelrecht, im Speziellen in der Futtermittelhygieneverordnung, eine Meldepflicht für alle Futtermittelunternehmer. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Dr. Puswald. – Rufe bei der ÖVP: Puswald, Ruhe!) Es sind darin eine Registrierung und Zulassung, beginnend mit der Produktion über den Transport, die Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Verfütterung durch den Tierhalter, sprich den Bauern, vorgesehen.
Im Zuge der jetzigen Änderung des Futtermittelgesetzes erweitern wir die Kompetenz der Länder. Waren diese bisher ausschließlich für die Kontrolle der Verfütterung an Nutztiere zuständig, obliegt ihnen künftig zusätzlich die Kontrolle der Herstellung, der Verarbeitung sowie der Lagerung der Futtermittel.
Ein wichtiger Punkt für die bäuerlichen
Familienbetriebe ist, dass die behördlichen Meldestellen angehalten sind, auf
vorhandene Daten oder Erhebungssysteme zurückzugreifen, denn jede andere
Regelung würde auch für die kleinsten Tierhalter eine unzumutbare
bürokratische Mehrbelastung bedeuten. (Abg.
Dr. Puswald: ... Intelligenzler!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie zeigt sich einmal mehr, dass gerade wir von der Österreichischen Volkspartei und im Besonderen der Österreichische Bauernbund für eine ehrliche und transparente Landwirtschaft im Sinne der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten eintreten, ohne dabei aber unseren Bäuerinnen und Bauern unnötige Steine in den Weg zu legen.
Verantwortung und Hausverstand sind gefragt – wir nehmen sie wahr! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
22.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
22.07
Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Sieber! Ich denke, es würde Ihnen gut anstehen, Ihre Bemerkung be-