Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 271

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Da geht es ganz sicherlich in der nächsten Zeit darum, diese etwas reliktisch anmu­tende Form doch auch zu verändern. Da sind bereits Neuregelungen in Planung.

Ich bin auch deshalb für eine Veränderung oder Anpassung dieser Staatsprüfung, da ja dementsprechende Ausbildungsplätze vorhanden sein müssen, und die sind heute zum Teil schon rar geworden. Wenn wir das etwa mit Medizinstudenten vergleichen, die einen Turnusplatz zugesichert bekommen, danach aber keine Staatsprüfung mehr absolvieren müssen, dann haben wir, glaube ich, in nächster Zeit durchaus auch ge­wisse Anpassungen zu machen.

Das Potential in der Forstwirtschaft muss genützt werden. Der Einsatz von Forstleuten rechnet sich auch, und da sind unsere führenden Betriebe – ich meine damit auch die Bundesforste – gefordert, dementsprechend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stel­len.

Das heißt, Ausbildung lohnt sich, und Ausbildung im Sinne dieser Veränderungen zahlt sich auch aus. Es macht Sinn, auch die Staatsprüfung zu verändern, und dann sind solche Gesetzesänderungen, wie wir sie hier vornehmen, ebenfalls sinnvoll. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Auch seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


22.15.37

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Mit dieser Regierungsvorlage wird das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut, kurz EFI genannt, ratifiziert. Acht Länder müssen zustim­men, damit es in Kraft treten kann. Sechs haben bereits zugestimmt, Deutschland und Österreich holen das jetzt nach.

Das am 28. August 2003 in Joensuu in Finnland unterzeichnete Abkommen über das Europäische Forstinstitut verleiht diesem den Status einer internationalen Organisation.

Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Als Förster halte ich dieses Überein­kommen für einen äußerst wichtigen internationalen Vertrag und Beitrag zur nachhalti­gen Sicherung der Forst- und Holzwirtschaft in ganz Europa. Ziel dieses Übereinkom­mens ist es ja, auf gesamteuropäischer Ebene Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, Ökologie, Ressourcen und Gesundheit der europäischen Wälder sowie Holzwirtschaft und forstliche Dienstleistungen durchzuführen, damit die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder Europas gefördert wird. (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte, dem Redner nicht konstant den Rücken zuzuwenden! Das gilt auch für Klubbedienstete!

 


Abgeordneter Ing. Josef Winkler (fortsetzend): Dieser Vertrag ist somit ein Meilen­stein zur Sicherung der multifunktionalen Leistungen des österreichischen beziehungs­weise europäischen Waldes. Die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit dem EFI hat Österreich bereits in den vergangenen Jahren erkannt.

Die Bedeutung des zu ratifizierenden internationalen Vertrages darf ich auch anhand einiger Zahlen unterstreichen: Österreich hat einen Waldanteil von über 47 Prozent und liegt damit weit über dem europäischen Durchschnitt von circa 30 Prozent. Mit einem Exportwert von mehr als 6 Milliarden € ist die österreichische Forst- und Holz­wirtschaft der größte Devisenbringer nach dem Tourismus.

Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass Österreich durch seinen Beitritt zum EFI – zum Europäischen Forstinstitut – die Forschung und Entwicklung im Bereich des Wal-


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