Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 270

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besagt, dass die Landesgesetzgebung vorzusehen hat, dass Pflanzenschutzmittel nur bestimmungs- und sachgemäß verwendet werden dürfen.

Was heißt das? – Das heißt, dass die Wirkstoffe zielgerecht zum Einsatz kommen, und dafür ist eine geeignete Ausbringungstechnik notwendig. Da gibt es nun eine Gruppe von Fachleuten, die schon jahrelang auf dem Gebiet der Applikationstechnik hervorra­gende Arbeit leistet, und zwar die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz beziehungsweise deren Geräteausschuss.

Dieser Ausschuss arbeitet regelmäßig Richtlinien für Pflanzenschutzgeräte aus, und damit ist untrennbar ein Name verbunden: Professor Dr. Hans Neururer, dem ich für seinen jahrelangen Einsatz für die Applikationstechnik besonders danken möchte. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Da in Österreich Pflanzenschutzgeräte vor dem Verkauf keiner offiziellen Prüfung un­terliegen, führt diese Arbeitsgemeinschaft die Qualitätsprüfung durch und vergibt für Geräte ein Gütezeichen. Das heißt, der Bauer, der ein Pflanzenschutzgerät mit einem Gütezeichen kauft, kann damit sicher sein, dass dieses Gerät dem Stand der Technik entspricht und einen gezielten, umweltschonenden Pflanzenschutz ermöglicht.

Die bestimmungs- und sachgemäße Verwendung bezieht sich natürlich auch auf in Gebrauch stehende Geräte. Das heißt, jene Geräte, die im Rahmen des ÖPUL 2000-Programmes zum Einsatz kommen, werden in periodischen Abständen einer Funkti­onsprüfung unterzogen. In den letzten drei Jahren wurden immerhin 13 000 Geräte überprüft, die nach dieser Kontrolle wieder ordnungsgemäß und umweltschonend Pflanzenschutzmittel ausbringen können.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich danke dir sehr herzlich für dieses Paket des Agrarrechtsänderungsgesetzes. Herzlichen Dank auch an die Mitarbeiter und Mitar­beiterinnen deines Bundesministeriums. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. Ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


22.12.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zu einem weiteren Punkt des Agrarrechts­änderungsgesetzes 2005 Stellung nehmen, und zwar zu einem forstwirtschaftlichen. Es geht um die Änderung des Forstgesetzes.

Dabei geht es hauptsächlich um Anpassungen an die neuen Studien der BOKU, der Universität für Bodenkultur, im Speziellen des Fortwirtschaftsstudiums, das ja bisher als Diplomstudium geführt wurde und jetzt durch die Abänderung in Bakkalaureat und Magisterstudium eingeteilt wurde. Nach dem sechssemestrigen Bakkalaureat sind die Absolventen Forstadjunkten und damit den Absolventen der HBLF in Bruck an der Mur gleichgestellt.

Das Magisterstudium, das als viersemestriger Aufbau auf das Bakkalaureat vorge­sehen ist, schließen die Studenten als Forstassistenten ab. (Abg. Dr. Schieder steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Diese neuen und allfälligen Lehrveranstaltungen werden aber nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern durch eine Verordnung festge­legt. Das ist sinnvoll, denn dadurch werden auch Kernkompetenzen bestimmt.

Was vielleicht nicht allen bekannt sein dürfte, ist, dass Forstadjunkten und Forstassis­tenten noch eine Staatsprüfung zu absolvieren haben, bevor sie fertig ausgebildet sind.


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