Diese vier Prämissen waren die Verhandlungsgrundlage der SPÖ für dieses Gesetz, und wir haben keinen einzigen dieser vier Punkte verlassen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Das war ja auch nie bestritten!)
Ich sage heute hier ganz klar und deutlich: Wir verabschieden gemeinsam ein Paket, das einen humanen und fairen Umgang mit Asylwerbern und Flüchtlingen vorsieht, das gleichzeitig aber Missbrauch in den sensiblen Bereichen verhindert; das ist deutlich erkennbar. Ich bekenne mich daher persönlich zu dieser Beschlussfassung.
Aber ich muss kurz zurückblenden: Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen vor allem von der ÖVP, haben es uns nicht leicht gemacht. Ich sage Ihnen auch, warum.
Warum diskutieren wir diese Materie heute
überhaupt? – Weil ÖVP-Minister Strasser ein Asylgesetz zu verantworten
hatte, das vom Verfassungsgerichtshof in vielen sensiblen und wichtigen Punkten
aufgehoben wurde, und weil der gleiche Minister sich entschlossen hatte, nicht
die aufgehobenen Passagen zu reparieren, sondern ein neues Gesetz zu
erarbeiten. (Abg. Scheibner: Das war auch gescheit!)
Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt: Dieses neue, von Strasser vorgelegte Konvolut entsprach in keinem der Eckpunkte, die ich angesprochen habe, unseren Vorstellungen, weder im Bereich der Menschenrechte (Abg. Dr. Lopatka: Das ist eine Märchenstunde!) noch im Bereich der Flüchtlingskonvention noch im Bereich der Verfassungsmäßigkeit noch im Bereich der Steigerung der Effizienz der Verfahren.
Aber die SPÖ hatte zu diesem Zeitpunkt entschieden, dass sie in Verhandlungen eintreten möchte, weil sie für Asylwerber und für die große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher ein gutes Gesetz ausverhandeln wollte – nur deshalb sind wir in Verhandlungen eingetreten. Und ich kann guten Gewissens sagen: Das Verhandlungsergebnis, mit Ministerin Prokop – nicht mit Minister Strasser! – ausverhandelt, rechtfertigt diese Verhandlungsbereitschaft.
Auch da ein offenes Wort: Ich nehme Kritik zur Kenntnis und ernst, aber bei genauer inhaltlicher Betrachtung des heute zu verabschiedenden Gesetzes muss ich sagen, dass diese Kritik nicht standhält. (Beifall bei der SPÖ.)
Was ist der SPÖ gelungen, und was haben wir gemeinsam erreicht? – Erstens – und das steht über allen anderen Argumenten –: Es ist uns gelungen, dass es zu einer rascheren Abwicklung der Verfahren kommt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Geh bitte!) Durch eine Aufstockung des Personals in der ersten Instanz – über 100 Personen, Herr Kollege Van der Bellen! (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist Ihr Verdienst? Das wollten wir alle!) – und eine Aufstockung in der zweiten Instanz mit bis zu 20 zusätzlichen Senatsmitgliedern und Richtern ist gewährleistet (Abg. Dr. Van der Bellen: Das fordert Stoisits seit Jahren!), dass jeder Asylwerber in Österreich rasch Bescheid bekommt, ob er in Österreich Asyl bekommt oder nicht. Das ist ein großer Verhandlungserfolg, denn das war in der ersten Regierungsvorlage nicht enthalten. Zu dem stehen wir, und zu dem stehen wir ganz offensiv. (Beifall bei der SPÖ.)
Damit werden sich viele Probleme auch lösen, sage ich ganz offen, denn wenn die Raschheit der Verfahren geklärt ist, dann wird es auch leichter sein, dafür zu sorgen, dass gewisse Missbräuche in diesem Bereich hintangestellt werden.
Der zweite
Punkt – das ist für mich unumstößlich –: Wir müssen zur Kenntnis nehmen –
auch das wurde vom Kollegen Molterer angesprochen –, dass Österreich im
Jahr zirka 25 000 bis 30 000 Asylanträge zu bearbeiten hat.
Deutschland hat mit einer zehnmal so großen Bevölkerungszahl maximal um
5 000 bis 6 000 Asylanträge mehr. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:
Was hat das zu bedeuten, wie viele Asylanträge gestellt werden? Was haben Sie
damit für ein Problem?)