Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 43

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Österreich hat eine Anerkennungsrate im Asylbereich – ich habe die Tradition schon angesprochen – von 25 bis 30 Prozent, Deutschland eine zwischen 2 und 8 Prozent. Die Slowakei, ein neues Mitglied der Europäischen Union, hat eine Anerkennungsrate im Asylbereich von 0,09 Prozent. Auch deshalb sollte man mit Vehemenz darangehen, auch hier im Hohen Haus und mit den Vertretern, die das auf europäischer Ebene ermöglichen können, dafür zu sorgen, dass die Asylgesetzgebung, dass das Asylrecht europäisiert wird. Das wäre eine lohnenswerte Aufgabe für die ohnehin image­geschädigte Europäische Union. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist mir klar, es geht um eine grundsätzliche Debatte. Und es ist von meinen beiden Vorrednern, speziell von den Grünen, kein einziges Argument auf den Tisch gelegt worden, warum man diesem Gesetz nicht zustimmen kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Kein einziges Argument?) Es ist kein einziges Argument hier auf den Tisch gelegt worden. Ich möchte daher einige Punkte inhaltlich ansprechen.

Erstens: Es geht um rasche Verfahren, es geht um einen humanen Umgang mit Asylwerbern, es geht um die Bekämpfung des Asylmissbrauchs.

Die Regierung wollte ursprünglich – ich betone: ursprünglich – keinerlei Verbes­serungen bei der Personalsituation im Asylbereich. Wir haben erreicht, dass es einen eigenen Asylgerichtshof geben soll, dass jeder Asylwerber in Österreich rasch Klarheit hat, ob er Asyl bekommt oder nicht. Bis zum Jahresende wird es diesen Asylgerichts­hof geben. (Abg. Mag. Stoisits: Ja, sind wir auch dafür, aber wo ist es?) Das war unsere wichtigste Forderung und ist der wichtigste Verhandlungserfolg der Sozial­demokraten – im Sinne der Asylwerber. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt – und in diesem Zusammenhang bitte ich um einen ehrlichen Umgang; ich weiß, dass diese Diskussion in den Medien anders geführt wird, vielleicht auch weiter geführt wird –: die Frage der so genannten Zwangsernährung.

Es soll mir jemand in diesem Haus zeigen, welcher Paragraph des Fremdenpakets Zwangsernährung ermöglicht. (Abg. Mag. Stoisits: 78!) § 78 Absatz 6 – ich habe mich damit beschäftigt – sagt klar und deutlich: Asylwerber, die einen Abschiebungs­bescheid schon in Händen haben, deren Rückkehrmöglichkeit in ein Land, aus dem sie kommen, gegeben ist, können, wenn sie sich selbst Schaden zufügen, in eine medi­zinische Abteilung einer Justizanstalt überführt werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Die Regierung hatte vor, mit dem § 69 im Strafgesetz Asylwerber, Schubhäftlinge mit Strafgefangenen gleichzustellen. Das wurde von der SPÖ herausverhandelt. Jeder, der hier Gegenteiliges behauptet, sagt die Unwahrheit. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin hier in guter Gesellschaft – nicht nur mit den Verfassungsrechtlern Öhlinger, Funk, Wegscheider, die wörtlich gesagt haben: Zwangsernährung ist in Österreich nicht möglich!, sondern auch mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich, Heinz Fischer, der gestern dezidiert festgestellt hat: Es gibt auf Grund dieses Gesetzes keine Möglichkeit, Schubhäftlinge zwangszuernähren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei den Grünen.)

Zur Frage der Schubhaft – ich bin offensichtlich der Einzige, der sich auch mit den Inhalten auseinander setzt –: Der Regierungsentwurf war, die Schubhaft soll in Öster­reich endlos dauern. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie können ja zustimmen, aber uns Seriosität abzusprechen bei ...!) Jetzt ist die Vorlage, die wir heute zu beschließen haben, so formuliert, dass Schubhaft bis zu zehn Monate dauern darf.

Ich gebe zu, uns wäre es lieber gewesen, einen kürzeren Zeitraum zu formulieren. Man muss aber sehen, dass nach dem Gesetz Schubhaft eigentlich nicht länger als zwei Monate dauern darf. Es gibt die klare Festlegung: Schubhaft darf nicht länger als zwei


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