Monate dauern, nur in Ausnahmefällen sechs Monate und in Ausnahme-Ausnahmefällen zehn Monate. (Abg. Sburny: Ausnahme-Ausnahmefälle wie Zwangsernährung!) Ich glaube, dass es gerechtfertigt ist, dieser Regelung in dieser Form zuzustimmen.
Der Umgang mit traumatisierten Schubhäftlingen: Der Regierungsentwurf war folgendermaßen: Die Traumatisierung gilt nur, wenn sie schon im Flüchtlingsland passiert ist. – Wir konnten hineinverhandeln, dass Traumatisierung natürlich auch dann gilt, wenn sie auf der Flucht erfolgt ist. Das gilt zum Beispiel, Frau Kollegin Stoisits, logischerweise für vergewaltigte Frauen, das gilt für Menschen, die auf der Flucht Unvorstellbares erlebt haben.
Und ich stehe dazu: Wenn ein Facharzt – und das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen und in der öffentlichen Diskussion auch ehrlich so darstellen – feststellt, dass ein Asylwerber traumatisiert ist und dass durch diese Traumatisierung eine Abschiebung auch in ein sicheres Drittland nicht möglich ist, dann gibt es keine Abschiebung in ein sicheres Drittland! Ich würde bitten, dass wir in der Diskussion ehrlich miteinander umgehen. Das ist eindeutig so im Gesetz festgeschrieben, einer anderen Regelung hätte die SPÖ nie zugestimmt! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage noch etwas zum Gesetz (Zwischenruf des Abg. Brosz): Es war für uns nicht einfach, noch einmal gesagt, mit der Regierung dieses Paktum auszuverhandeln, weil die ÖVP versucht hat, in dieses Fremdenpaket mehrere Punkte hineinzuverhandeln, auch die Frage des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes beispielsweise.
Ich sage auch dazu ein offenes Wort: Wenn
die SPÖ hier nicht Verhandlungsstärke bewiesen hätte (Zwischenruf des Abg. Großruck),
dann hätte die ÖVP einfachgesetzlich mit dem Partner BZÖ oder FPÖ im Bereich
des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes Dinge beschließen können, die
beispielsweise dazu geführt hätten, in den §§ 60 und 62 des
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, dass Scheinselbständigkeit in
Österreich möglich gewesen wäre (neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Brosz),
dass bis zu 40 000 zusätzliche Personen auf den österreichischen
Arbeitsmarkt gedrängt wären und über die Hintertür Lohndumping und Sozialabbau
stattgefunden hätten. Schon allein deshalb kann ich sagen, dass wir von der SPÖ
mit der Zustimmung zu diesem Gesetz einen guten und richtigen Schritt gesetzt
haben, weil wir dadurch sehr viele Grausamkeiten verhindern konnten. (Beifall
bei der SPÖ.)
Zum Schluss sei gesagt: UNHCR hat zwölf Punkte kritisiert – jetzt ist noch ein Punkt aufrecht. Das gebe ich zu: Ein Punkt ist noch aufrecht.
Die Caritas hat viele Punkte kritisiert. – Bis auf einen Punkt sind alle aus dem Gesetz herausverhandelt.
Das BKA, das Bundeskanzleramt, sein
Verfassungsdienst, hat 50 Verfassungswidrigkeiten im Gesetz festgestellt
oder zumindest Punkte, die verfassungsrechtlich bedenklich sind – jetzt
sind sie draußen. (Abg. Scheibner: Das waren alles Sie?!)
Ich hätte nie einem Gesetz zugestimmt, das
der Verfassung nicht entspricht. (Abg. Gaál: 50 Einwände!) Das ist
kein Schielen sozusagen auf den Boulevard und die Meinungen der Menschen, aber
ich fühle mich bestätigt, wenn 67 Prozent der Österreicherinnen und
Österreicher sagen (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen –
Abg. Scheibner: Das haben alles Sie
herausverhandelt? Man muss Ihnen gratulieren!), die Zustimmung der SPÖ zu
diesem Bereich ist richtig. Wir haben guten Gewissens entschieden, wir stehen
zu diesem Gesetz und stimmen daher auch zu. (Anhaltender Beifall bei der
SPÖ.)
10.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Ihre Redezeit beträgt 15 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.