Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. – Bitte.
13.02
Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Verfassung und Menschenrechte werden beachtet, werden garantiert, besonders auch in diesem sehr sensiblen Gesetzeswerk. Das haben uns die Experten im Ausschuss und in besonderem Maße beim Hearing auch auf konkrete Nachfrage bestätigt. Wir haben daher nichts über Bord geworfen, keine Grundsätze, schon gar nicht in Bezug auf Bürger- und Menschenrechte. Nichts davon ist in Frage gestellt.
Die Regierungsvorlage ist sehr umfassend und ausführlich diskutiert worden. Es gab natürlich Abstriche und Zugeständnisse. Das hat ein gesunder Kompromiss so an sich. Das Asylgesetz hat aber Fortschritte und Verbesserungen gebracht, wenn man bemüht ist, es wirklich objektiv zu lesen. Viele unserer konstruktiven Vorschläge wurden berücksichtigt, aber es blieben Fragen offen, Frau Bundesministerin.
Besonders die Frau Innenministerin darf ich daran erinnern, dass die SPÖ immer wieder für ein eigenes Verwaltungsgericht für Asylverfahren plädiert hat. Wir halten diese Forderung weiterhin aufrecht, weil wir die Rechtsstaatlichkeit hier mehr denn je garantieren müssen. Daher ist alles zu unternehmen, alle Bemühungen zur Schaffung eines Asylgerichts müssen fortgesetzt werden. Daher hoffe ich auch, dass dieser gemeinsam zu beschließende Entschließungsantrag dann wirklich auch zum Tragen kommt. (Beifall bei der SPÖ.)
Uns geht es natürlich auch darum, dass die Erhöhung des Personalstandes sehr rasch durchgeführt wird, damit wir zu rascheren Verfahren kommen und qualitativ bessere Bescheide erhalten. Uns geht es auch darum, sehr rasch den Rückstand aufzuarbeiten. Ziel bleibt jedenfalls dieses eigene Verwaltungsgericht für Asylverfahren.
Meine Damen und Herren! Es muss die gleiche Stellung haben wie ein ordentliches Gericht mit unkündbaren und unversetzbaren Richtern. Das garantiert die richterliche Unabhängigkeit, und eine solche Investition in die Zukunft ist anzustreben. Dies wäre auch eine Qualitätsoffensive bei der Flüchtlingsbetreuung, im Asylverfahren und natürlich auch in der gesamten Fremdenpolitik. Das muss unser Ziel sein und bleiben!
Wir treten für einen respektvollen Umgang
mit allen Menschen ein! Und diesen Weg werden wir auch gemeinsam in Zukunft
weitergehen. Wir werden darauf achten, dass gerade in diesem sensiblen Bereich
des Fremdenrechts und Asylwesens die Gesetze im Geiste der Humanität und der
Menschlichkeit vollzogen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
13.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
13.06
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wer die Debatte, die wir hier vor zwei Jahren im Sommer 2003 geführt haben, mit der heutigen vergleicht, der wird feststellen, dass sich beinahe nichts geändert hat. Beinahe, denn ein Unterschied besteht darin, dass sich die Sozialdemokraten in die Reihe derer eingereiht haben, die eine realistische Einschätzung dieses Problems pflegen. Auch damals ist betont worden, dass Österreich eine große humanitäre Tradition hat: 1956 Ungarn, 1968 Tschechien, Polen, 1986, auch die Balkankrise. Immer hat Österreich seine Aufgaben auf dem Gebiet des Schutzes der Flüchtlinge vor Verfolgung vorbildlich erfüllt.