Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 93

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13.47.51

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Auf einige Vorredner eingehend, stelle ich mir die Frage, wenn es Ihnen, insbesondere den Bürgermeistern einiger Gemeinden, so ein Anliegen ist, Traiskirchen als Flüchtlingslager zu schließen: Vielleicht sagen Sie auch, was Sie mit den Flücht­lingen machen würden? – Wir Grüne würden vorschlagen, dass man für jeden Flüchtling eine menschengerechte Unterkunft und ausreichende Versorgung in jedem Fall sicherstellt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, der gerade eben von der Abgeordneten Petra Bayr und KollegInnen eingebracht wurde, der ja nicht unbrisant ist. (Die Rednerin hält ein Exemplar dieses Antrages in die Höhe.) Erstens freue ich mich darüber, dass unser Vorschlag aus der Ausschussdebatte, einen Kriterienkatalog für geschlechtsspezifische Asylgründe zu erstellen, aufgegriffen wird, weil ich das inhaltlich jedenfalls sinnvoll finde, aber ein bisschen eigenartig ist das schon:

Sie beschließen heute ein Gesetz, in dem von all dem, was Sie hier jetzt fordern, nichts drinnen steht. Sie werden diesem Gesetz zustimmen, Sie haben sogar über dieses Gesetz verhandelt – angeblich ausführlich. Ich meine, vielleicht hätten Sie Ihrem Chefverhandler, dem Kollegen Darabos, die Liste mitgeben sollen, was er noch mitverhandeln soll, denn entweder hat er zum Thema Frauen und Schutz von Frauen vor Verfolgung überhaupt nichts in den Verhandlungen durchgebracht oder – was ich, ehrlich gestanden, eher glaube – es war nie wirklich Gegenstand der Verhandlungen, dass Schutz von Frauen vor Verfolgung jedenfalls auch für die SPÖ in das Gesetz hineinverhandelt gehört.

Dass man dann aber dazu übergeht und so klammheimlich in einen Entschließungs­antrag hineinschreibt: „Insbesondere soll bei traumatisierten Personen keine Zurück­schiebung erfolgen.“, während man gleichzeitig einem Gesetz zustimmt, in dem genau diese Schutzklausel für traumatisierte Personen gestrichen wird, das ist – im besten Falle – schizophren. Seien Sie mir nicht böse! Es fällt mir manchmal schwer, Ihr Bemü­hen ernst zu nehmen. Das kann nicht Ihr Ernst sein, sich das in einer Entschließung zu wünschen, aber gleichzeitig einem Gesetz zuzustimmen, mit dem das Abschieben von traumatisierten Personen erleichtert wird. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Dr. Puswald.)

Wir werden diesem Entschließungsantrag trotzdem unsere Zustimmung geben, weil wir glauben, dass damit dringlich notwendige Dinge angesprochen werden. Und wir hoffen, dass Sie es damit ein bisschen ernster nehmen als mit Ihrer Kritik am Asylgesetz in den letzten Monaten. (Beifall bei den Grünen.)

13.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Daher gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz, ein Fremden­polizeigesetz und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen, das Bundes­betreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhän­gigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrens­geset­zen, das Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz, das Familienlastenausgleichs­gesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden


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