13.47
Abgeordnete
Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus!
Auf einige Vorredner eingehend, stelle ich mir die Frage, wenn es Ihnen,
insbesondere den Bürgermeistern einiger Gemeinden, so ein Anliegen ist,
Traiskirchen als Flüchtlingslager zu schließen: Vielleicht sagen Sie auch, was
Sie mit den Flüchtlingen machen würden? – Wir Grüne würden vorschlagen,
dass man für jeden Flüchtling eine menschengerechte Unterkunft und ausreichende
Versorgung in jedem Fall sicherstellt. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte jetzt
kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, der gerade eben von der
Abgeordneten Petra Bayr und KollegInnen eingebracht wurde, der ja nicht
unbrisant ist. (Die Rednerin hält ein Exemplar dieses Antrages in die Höhe.)
Erstens freue ich mich darüber, dass unser Vorschlag aus der Ausschussdebatte,
einen Kriterienkatalog für geschlechtsspezifische Asylgründe zu erstellen,
aufgegriffen wird, weil ich das inhaltlich jedenfalls sinnvoll finde, aber ein
bisschen eigenartig ist das schon:
Sie beschließen
heute ein Gesetz, in dem von all dem, was Sie hier jetzt fordern, nichts drinnen
steht. Sie werden diesem Gesetz zustimmen, Sie haben sogar über dieses Gesetz
verhandelt – angeblich ausführlich. Ich meine, vielleicht hätten Sie Ihrem
Chefverhandler, dem Kollegen Darabos, die Liste mitgeben sollen, was er noch
mitverhandeln soll, denn entweder hat er zum Thema Frauen und Schutz von Frauen
vor Verfolgung überhaupt nichts in den Verhandlungen durchgebracht oder –
was ich, ehrlich gestanden, eher glaube – es war nie wirklich Gegenstand
der Verhandlungen, dass Schutz von Frauen vor Verfolgung jedenfalls auch für
die SPÖ in das Gesetz hineinverhandelt gehört.
Dass man dann
aber dazu übergeht und so klammheimlich in einen Entschließungsantrag
hineinschreibt: „Insbesondere soll bei traumatisierten Personen keine Zurückschiebung
erfolgen.“, während man gleichzeitig einem Gesetz zustimmt, in dem genau diese
Schutzklausel für traumatisierte Personen gestrichen wird, das ist – im
besten Falle – schizophren. Seien Sie mir nicht böse! Es fällt mir
manchmal schwer, Ihr Bemühen ernst zu nehmen. Das kann nicht Ihr Ernst sein,
sich das in einer Entschließung zu wünschen, aber gleichzeitig einem Gesetz
zuzustimmen, mit dem das Abschieben von traumatisierten Personen erleichtert
wird. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy
und Dr. Puswald.)
Wir werden diesem Entschließungsantrag
trotzdem unsere Zustimmung geben, weil wir glauben, dass damit dringlich
notwendige Dinge angesprochen werden. Und wir hoffen, dass Sie es damit ein
bisschen ernster nehmen als mit Ihrer Kritik am Asylgesetz in den letzten
Monaten. (Beifall bei den Grünen.)
13.50
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Daher gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz, ein Fremdenpolizeigesetz und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen, das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, das Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden