Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 106

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14.32.35

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch ganz kurz zu diesem Thema Stellung nehmen.

Ich möchte betonen, dass der als Wehrersatzdienst geschaffene Zivildienst längst eine eigenständige Bedeutung für die soziale Sicherheit und für das zivile und gesell­schaftliche Engagement in unserem Lande erlangt hat. Das wissen wir, und das kann ich auch persönlich unterstreichen.

Im vorigen Jahr haben 10 000 Zivildiener bei 1 000 anerkannten Trägern ihre Tätigkeit durchgeführt. Ich weiß auch aus meiner Zeit als Soziallandesrätin, wie dringend Zivil­diener heute in verschiedensten Einrichtungen notwendig sind. Ich weiß, was der Zivildiener leistet, ich weiß, was die Hilfe-, Pflege- und Rettungsorganisationen leisten, und ich weiß, dass der Zivildienst für das Funktionieren all dieser Dinge unverzichtbar ist. – Daher habe ich bei meinem Amtsantritt drei Ziele angesprochen und definiert.

Zum einen ist ganz wichtig, den Zivildienst auf ungefähr demselben Stand, in der­selben Situation und in der Größenordnung aufrechtzuerhalten, wie er sich heute darstellt, um die soziale Sicherheit auch tatsächlich gewährleisten zu können. Zweitens sind bestmögliche Rahmenbedingungen für die Zivildienstleistenden zu schaffen. Und zum Dritten soll es eine Verkürzung der Zivildienstdauer bei einer eventuellen Verkürzung des Grundwehrdienstes geben.

Wir müssen dabei aber auch die verschiedenen Interessen berücksichtigen und wahr­nehmen, um dieses System, das ich am Anfang angesprochen habe, nicht kurzfristig zusammenbrechen zu lassen. Das heißt, es muss die Notwendigkeit für die Träger­organisationen beachtet werden, und zwar auch im Hinblick auf ein tragbares Ver­hältnis zwischen Ausbildung und Einsatzzeit. Die Anforderungen, die an die jungen Männer hinsichtlich eines verantwortungsbewussten Umgangs mit ihrer Lebenszeit, aber auch mit ihren Fähigkeiten gestellt werden, sind zu berücksichtigen, und letztlich müssen wir das vor allem auch im Hinblick auf die künftige Sicherstellung solcher Dienstleistungen im Falle einer derzeit allerdings nicht zur Diskussion stehenden Abschaffung der Wehrpflicht im Hinterkopf behalten.

Deswegen soll es auch eine gesetzliche Vorlage geben, die einen freiwilligen sozialen Dienst sicherstellt. Daher war es von Anfang an klar, dass es nicht reicht, den Zivil­dienst zu verkürzen. Vielmehr muss dieser auch deutlich attraktiver gestaltet werden, wenn seine bisherige Bedeutung auch unter den neuen Rahmenbedingungen aufrecht­erhalten werden soll.

Ich möchte das in sechs Punkten zusammenfassen:

Erstens: Die finanzielle Leistung an die Zivildiener muss angehoben und mit dem Militärdienst gleichgestellt werden. Es handelt sich hiebei um ein Grundpauschale von 256 €.

Zweitens: Die Zeit des Zivildienstes soll als gewonnene Zeit für den Einzelnen erlebt werden. Seine persönlichen Erfahrungen, seine zusätzlichen Qualifikationen, vor allem hinsichtlich sozialer Kompetenz, sollen deutlich und klar dokumentiert werden. Das heißt, es sollen ein Kompetenznachweis und ein Praxisnachweis eingeführt werden. In Zukunft sollen – und daran müssen wir noch weiter arbeiten – die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben wurden, dann auch im praktischen Leben Verwendung finden können. Wir sind diesbezüglich in Gesprächen mit den Ländern, aber auch mit dem Gesundheits- und Sozialministerium, um eine eventuelle Anrechnung für künftige Ausbildungen etwa im Sozial- und Behindertenbereich, in der Alten- und Kranken­betreuung zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


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