Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 115

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Wir wollten die Diskussion nicht auf dem Rücken der Zivildiener austragen, sodass es bei diesen zwölf Monaten bleibt, denn es widerspricht ja der Philosophie des Zivildienstes, wenn man sagt, es rechnet sich für die Trägerorganisationen dann nicht mehr, wenn es nicht mindestens diese neun Monate gibt. Da müsste man eben andere Rechtsträgereinrichtungen suchen, denn die Philosophie des Zivildienstes ist doch, dass jemand, der bei Leistung des Präsenzdienstes in Gewissensnot gerät, die Chance hat, einen Wehrersatzdienst zu leisten. Da wäre uns, so glaube ich, gemeinsam sicher einiges gelungen, wenn wir flexibler gewesen wären, Frau Bun­desministerin!

Daher hoffe ich, dass wir uns künftig doch verstärkt in Richtung der sechs Monate bewegen werden. Wir halten unsere Forderungen aufrecht, betrachten diese neun Monate als ersten Schritt in die richtige Richtung und sehen in dem vorliegenden Kompromissvorschlag die Bemühungen um eine gemeinsame Lösung. Jetzt haben wir ein erstes Etappenziel erreicht und werden daher dem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.10.16

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollegin Haidlmayr, es geht bei dieser Zivildienstgesetz-Novelle nicht um Scheingefechte, es geht nicht um Billigarbeitskräfte, und es geht auch nicht um ein unsinniges, teures System, wie Kollege Pilz in den Raum gestellt hat, sondern es geht um 10 000 junge Menschen, welche ehrlich Zivildienst leisten, und es geht um 1 000 soziale Einrichtungen in Öster­reich.

Mit dieser Novelle stellen wir sichern, dass es auch in Zukunft soziale Dienstleistungen gibt, welche junge Menschen erbringen, dass es beim Zivildienst kalkulierbare Rahmenbedingungen gibt und dass auch Zivildienstpflichtige besser gestellt bezie­hungsweise den Wehrdienern gleichgestellt werden. Es gibt eine Verkürzung, eine Erhöhung der Grundpauschale, flexible Zuweisungstermine und natürlich auch mehr Service für die Zivildiener durch die neue Bundesagentur.

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass die Zivildienstserviceagentur sehr massiv kritisiert wurde, als wir sie hier beschlossen haben. Aus der Praxis kann man nun behaupten und diese Kritik daher richtig stellen, dass die Zuweisungen sehr gut funktionieren und durch diese Eingliederung auch in Zukunft sehr gut funktionieren werden. (Beifall des Abg. Wöginger.)

Das Thema Verpflegung wird nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes neu geregelt. Wir werden mit dieser Reform ein faires Modell umsetzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung. Dieses Gesetz garantiert, dass es in Zukunft ein faires Nebeneinander von Wehrdienst und Zivildienst gibt. Ich glaube, das ist auch wichtig, da Kollege Gáal ja über das Bundesheer gesprochen hat.

Mit dieser Novelle wurde ein lang gehegter Wunsch vieler junger Menschen umgesetzt. Ich freue mich natürlich als ÖVP-Abgeordneter auch mit der jungen Volkspartei darüber. Wir sichern 1 000 sozialen Einrichtungen in Österreich, dass sie zukünftig kostengünstig, punktgenau und leistbar soziale Dienstleistungen erbringen können. Es lebe ein fairer, gerechter und verlässlicher Zivildienst! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.12

 


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