Rechnungshof, einen für das Gericht. Einer davon kann stimmen, der andere sicher nicht.
Meine Damen und Herren! Das ist letztklassig, entspricht keinem Management! Und dieser Mann bekommt so viel wie der Bundeskanzler. Als Bundeskanzler würde ich mich fragen: Wofür? (Beifall bei der SPÖ.)
16.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr ergreift der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser das Wort. – Bitte.
16.33
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Ich glaube, es ist Ihnen bekannt, dass sich das Kunsthistorische Museum immer als Flaggschiff der Kulturlandschaft Österreichs sieht, dass es auch internationale Kooperationen anstrebt, darüber hinaus Sonderausstellungen initiiert und auch durchführt. Ich glaube, allein dieser Umstand zeigt, dass es notwendig ist, dass gerade auch das Kunsthistorische Museum die Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig einsetzt. Ansonsten – ich glaube, das ist auch unbestritten – stößt gerade eine Einrichtung wie das Kunsthistorische Museum sehr schnell an die Grenzen der eigenen Entwicklungsfähigkeit.
Es wurde immer wieder gesagt: Was hat der Rechnungshof geprüft? In welche Grundlagen ist er hineingegangen? – Ich glaube, es ist Ihnen bekannt, dass in den Erläuterungen zum Bundesmuseen-Gesetz angeführt worden ist, dass eine Effizienzsteigerung bei zumindest gleich bleibenden Kosten für den Bund, eine zeitgemäße und wirtschaftliche Betriebsführung sowie eine Steigerung der Wirksamkeit ohne gleichlaufende Mehrbelastung des Bundes durch die Schaffung einer bedarfsgerechten Organisationsform erforderlich ist.
Wir haben also ausgehend vom Bundesmuseen-Gesetz das Kunsthistorische Museum einer Überprüfung unterzogen, wobei kurz erwähnt sei, dass das Kunsthistorische Museum bis zum 31. Dezember 1998 eine Dienststelle des Bundes mit Teilrechtsfähigkeit laut Forschungsorganisationsgesetz war, mit 1. Jänner 1999 in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgegliedert wurde, dass in der Folge die Museums Collection in der Form eingegliedert worden ist, dass bis zum 29. Dezember 1999 das Kunsthistorische Museum bei der Museums Collection lediglich Minderheitseigentümer war, in der Folge aber Volleigentümer wurde, und dass mit 1. Jänner 2001 eben zwei Museen eingegliedert worden sind, nämlich das Museum für Völkerkunde und auch das Österreichische Theatermuseum.
Die Prüfung – das sei klargestellt – umfasste die Jahresabschlüsse des Kunsthistorischen Museums und der Museums Collection, sie erfasste das Finanz- und Beteiligungscontrolling und die Evaluierung der Ausgliederung des Kunsthistorischen Museums beziehungsweise der Eingliederung der zwei genannten Museen.
Es wurde auch kurz in der Debatte angesprochen, dass sich die Prüfung am Anfang als äußerst schwierig erwiesen hat, indem Unterlagen entweder überhaupt nicht, teilweise verzögert beziehungsweise erst nach mehrfacher Urgenz vorgelegt wurden.
Hohes Haus! Ich möchte hier eindeutig feststellen, dass der Rechnungshof die kulturpolitische und wissenschaftliche Bedeutung des Kunsthistorischen Museums nicht bestreitet – das war auch nicht Gegenstand der Prüfung –, aber was die kaufmännischen Angelegenheiten betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass gerade das Kunsthistorische Museum im Prüfungszeitraum in vielen Belangen eben nicht gemäß