Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 141

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Auseinandersetzung auch mit der Exekutive und dem, was dort passiert, selbst wenn diverse Betriebe und Einrichtungen ausgegliedert werden. Dazu werden wir ja gleich kommen.

Ich melde mich eigentlich nur deshalb zu Wort, weil für mich der Vorgang in Ihrem Ministerium beziehungsweise auf Seiten der ÖVP-Fraktion – ich nehme hier die freiheitliche Fraktion ausdrücklich aus – nicht nachvollziehbar ist.

Es gibt selten einen Rechnungshofbericht, der eine derartige Anklageschrift von vorn bis hinten ist, der bereits in der Fragestellung, wie die Sache zu überprüfen ist, Dinge moniert, die dazu führen müssten, dass man dort auf der Stelle – auf der Stelle! – die Führungsriege suspendiert. Das ist natürlich nicht passiert. Heute und im Nachhinein wird so getan – jetzt komme ich auf Ihre Argumente, Frau Bundesministerin –, als ob das meiste ohnehin schon erledigt wäre.

Sie haben auch heute Mantra-artig dauernd irgendwelche Zahlenbeispiele gebracht: 18 von 24 Empfehlungen seien umgesetzt. Erstens einmal sagt das nichts aus, selbst wenn es so wäre, und zweitens: Heute hier mag es Zeitknappheit gewesen sein, aber im Ausschuss hatten wir diese nicht. Sie nennen immer nur drei Maßnahmen, die in Angriff genommen worden sind. Von 18 Umsetzungen ist in Wahrheit nichts erkennbar, ist nichts belegt.

Ich frage mich auch, wie dieser Zustand im Nachhinein hätte saniert werden sollen, der Umstand nämlich, dass dort offensichtlich schrankweise, um es zu quantifizieren, schrankweise die Belege gefehlt haben. Und als man nach mehrmaligen Einschau-Urgenzen des Rechnungshofes endlich Zugang zu den Belegen bekam, hat man diese im Keller vorgefunden und – wie schreibt der Rechnungshof? – letztlich nicht voll­ständig und ungeordnet und eigentlich nur eingeschränkt tauglich.

Wenn diese Zustände in ausgegliederten Rechtsträgern – und das ist ja schon etliche Jahre her – herrschen sollen, frage ich mich, was daran so toll sein soll oder warum gerade so etwas als positives Beispiel dafür herhalten soll, dass diese Ausgliederun­gen etwas Brauchbares und etwas Tolles sein sollen.

Es hat so einen Bericht und so einen Befund noch nicht gegeben, und das ist, ohne die weiteren Verfehlungen näher zu betrachten, bereits ein klassischer Rücktrittsgrund. (Beifall bei den Grünen.)

Dass in der Folge in der Betriebsführung serielle Fehlleistungen aufgetaucht sind, kommt ja nur noch hinzu. Da würde ich es aber dann dabei belassen, den Herrn Direktor mit der Aufforderung zu verabschieden, für die Schäden aufzukommen, die allenfalls entstanden sind, und zurückzutreten. Dieses Motto hat sich noch immer bewährt, aber da Sie ja gänzlich Abstand nehmen von solchen Zugängen, werden Sie sich noch ein paar weitere Konsequenzen anhören müssen, denn für uns ist die Sache bei weitem nicht erledigt.

Es wäre wahrscheinlich ganz nützlich, wenn auch der Bundeskanzler zuhören könnte – allein schon deshalb, damit die Ministerin nicht dauernd abgelenkt ist –, denn sonst wird es später wieder heißen: Wenn das der Kanzler gewusst hätte!

Jedenfalls komme ich jetzt zu ein paar Punkten, die an sich völlig untragbar erscheinen. In-sich-Geschäfte allein sind schon ein Rücktrittsgrund, ungemeldete Nebenbeschäftigungen sind ein Rücktrittsgrund, und in Wahrheit müsste diese ganze Rücktrittswelle das Kuratorium erfassen, denn das Kuratorium – und das ist der eigentliche Kritikpunkt von uns – ist ja dazu da, diese ganzen Vorgänge zu beaufsich­tigen.

 


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