Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 144

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

deren Folge eine sehr große, intensive Forschungsarbeit zum Thema „Opfer der NS-Militärjustiz“ gewesen ist. Diese umfangreichen Forschungsergebnisse wurden im Jahr 2002 dem Nationalrat und vorher dem Justizministerium als Auftraggeber präsen­tiert, und Herr Präsident Khol lud damals zu dieser sehr bemerkenswerten Veranstal­tung – meiner Ansicht nach bemerkenswerten Veranstaltung, denn da waren meines Wissens erstmals ganz offiziell Deserteure ins österreichische Parlament geladen, und es waren lauter männliche Deserteure vertreten, die von Vorarlberg, aus Tirol, aus dem Burgenland angereist sind, und natürlich kamen auch welche aus Wien.

Unter diesen damals am Symposion Teilnehmenden war auch Richard Wadani, der auch heute hier ist und da oben am Balkon sitzt und den ich sehr herzlich begrüßen möchte. (Beifall bei den Grünen.)

Er ist der Sprecher des Personenkomitees „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militär­justiz“, dem wir Parlamentarier es verdanken, dass man die Ausdauer hat, so lange an einem Thema, bei dem sich die Politik so sperrig gibt, festzuhalten. Er hat mich so viel gelehrt über österreichische Geschichte, jüngere und ein bisschen weiter zurück­liegende. Obwohl wir in diesem Jahr des Kriegsendes vor 60 Jahren gedenken und damit auch die Überwindung des NS-Regimes bedenken, ist die Leidensgeschichte von Deserteuren nicht vor 60 Jahren zu Ende gegangen. Die Leidensgeschichte der Deserteure geht jetzt vielfach durch dieses Gesetz, das Anerkennungsgesetz, zu Ende.

Ich halte es für einen Erfolg der ForscherInnengruppe, für einen Erfolg der Aktivistin­nen und Aktivisten, die selbst Betroffene sind, dass es gelungen ist, Opfer der NS-Militärjustiz als Opfer des Nationalsozialismus ins österreichische Opferfürsorgegesetz aufzunehmen.

Es ist der Beharrlichkeit jener, die sich hier eingesetzt haben, zu verdanken, dass auch die ASVG-Regelungen entsprechend geändert werden, die bis jetzt immer noch – das ist geltendes Recht, aber hoffentlich bald nicht mehr – Pensionsersatzzeiten für Wehrmachtsangehörige, selbst für jene, die der Waffen-SS angehört haben, vorsehen, aber nicht für Opfer der NS-Militärjustiz, wenn sie in Konzentrationslagern, in Lagern waren. Das wird jetzt – und da bin ich wirklich aus tiefstem Herzen dankbar, dass es gelungen ist, das umzusetzen – geklärt! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Nicht nur diese Opfergruppe, nämlich die Opfer der NS-Militärjustiz, sondern auch einige andere – Ulrike Lunacek wird dann noch darauf eingehen – sind von der Novelle vom Opferfürsorgegesetz betroffen. Ich schließe hier gleich meine Bitte an: Jene Opfergruppen, speziell die Opfer der NS-Militärjustiz, zu denen die Öffentlichkeit ein sehr schwieriges Verhältnis hat – ich sage nur das Stich­wort „Kampl“ –, jene Opfer brauchen jetzt auch unsere Unterstützung, nämlich die administrative Unterstützung, um überhaupt zu erfahren, dass sie jetzt als Opfer des Nationalsozialismus auch Ansprüche haben, die sie geltend machen können. Ich bin sicher, dass die Frau Bundesministerin gemeinsam mit Herrn Ministerialrat Weg­scheidler hier im wahrsten Sinn des Wortes tatkräftige Unterstützung leisten wird. Das sind alles alte Menschen, das sind alles Menschen, die mit Bürokratie, wenn über­haupt, nur negative Erfahrungen haben. Die brauchen jetzt unsere Hilfe, damit sie 60 Jahre nach Kriegsende diese Ansprüche, die ihnen jetzt vom Gesetzgeber gewährt werden, auch tatsächlich einbringen können.

Ich gehe davon aus, ja ich bin davon überzeugt, dass wir – jetzt spreche ich als Kuratoriumsmitglied des Nationalfonds – hier auch unseren Beitrag leisten. Ich schaue in diesem Zusammenhang zum Herrn Präsidenten (die Rednerin blickt in Richtung des Präsidenten Dr. Khol) als Kuratoriumsvorsitzenden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite