Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 145

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Der Grund, warum meine Freude nicht ungebrochen ist und warum ich gemeinsam mit der sozialdemokratischen Fraktion einen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz ein­bringe, ist ein ganz einfacher und ganz klarer – Karl Öllinger wird nachher auch noch darauf eingehen –: Wir haben uns gewünscht und wünschen es uns immer noch, dass es eine klare Differenzierung der Opfer des Nationalsozialismus auf der einen Seite und des Krieges auf der anderen Seite gibt. Wir wollen kein Opferamalgam im Gedenkjahr, wir wollen nicht, dass man völlig darüber hinwegsieht, warum jemand ein Opfer war und wurde, sondern dass es diese klare Differenzierung zwischen Opfern des Nationalsozialismus auf der einen Seite, denen wir Dank und Anerkennung aus­sprechen, und den Opfern des Krieges insgesamt gibt.

Das ist eine Diskussion, der wir uns überhaupt nicht verschließen. Es kann jemand Opfer des Nationalsozialismus gewesen sein und gleichzeitig auch Opfer des Krieges. Aber es gibt viele, die Opfer des Krieges und nicht unmittelbar Opfer des National­sozialismus waren. Diese Differenzierung ist uns wichtig. Diese Differenzierung ist auch für die Diskussionen im Gedenkjahr 2005 ganz wesentlich. (Beifall bei den Grünen.)

Der letzte Punkt, bevor meine 7 Minuten Redezeit um sind, der Grund, der mich am meisten bewegt, dem § 2 dieses Gesetzes nicht zuzustimmen: In diesem Paragraphen bezeugt der Nationalrat etlichen Opfergruppen Respekt und Anerkennung für ihre Leistungen – nicht aber den Deserteuren, nicht den Wehrmachtsdeserteuren. Der Nationalrat ist auf dem Weg dazu, die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure auf gesetzlicher Ebene umzusetzen, ohne sie explizit zu nennen.

Sie, Herr Präsident, und die Frau Justizministerin überhaupt, und die Frau Vorsitzende des Justizausschusses noch mehr, haben diese Bemühungen mitverfolgt. Wir wollten eine Einigung darüber, wie dieses Gesetz ausformuliert ist – wir, die Grünen und die Sozialdemokraten. In diesem Fall haben sich die ÖVP und die FPÖ nicht bewegt, und das wundert mich nicht, meine Damen und Herren.

Wenn ich mir nämlich den Entschließungsantrag, den die Parteien dann eingebracht haben, ansehe, wo drübergefahren wird über die Opfergruppen und über die dunklen Zeiten des vorigen Jahrhunderts, wo es keine Differenzierung gibt, Herr Großruck, zwischen nationalsozialistischer Ära und der Zeit zwischen 1945 und 1955, kann ich nur sagen: Nicht mit mir, nicht mit uns! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Nur unter dieser Regierung ist es möglich gewesen, zu entschädigen! – Abg. Neudeck: Was wir machen, ist alles zu wenig für Sie!)

Jetzt bringe ich noch den angekündigten Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Hannes Jarolim, FreundInnen und Ge­nossInnen zum Antrag (614/A) der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherr­schaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Wider­stands­kämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005), in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1024 d.B.)

 


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