1. § 2 lautet wie folgt:
„§ 2. Der Nationalrat bezeugt mit diesem Bundesgesetz den Opfern derartiger Unrechtsurteile, den Personen im österreichischen Widerstand, den Wehrmachtsdeserteuren, den aus Österreich Vertriebenen sowie deren Familien Achtung und Mitgefühl.“
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Und das sollten auch Sie tun, meine Damen und Herren. Dann könnten wir sagen, das wäre ein wahrhaft wesentlicher Beitrag zum Gedankenjahr 2005. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Hannes Jarolim, FreundInnen und GenossInnen zum Antrag (614/A) der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird, und so weiter (Anerkennungsgesetz 2005), in der Fassung des Berichts des Justizausschusses (1024 der Beilagen) ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Dr. Hannes Jarolim,
FreundInnen und GenossInnen
zum Antrag
(614/A) der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert Scheibner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die
Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz
geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der
Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine
einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer
und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird
(Anerkennungsgesetz 2005), in der Fassung des Berichtes des
Justizausschusses (1024 d.B.)
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005), in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1024 d.B.), wird wie folgt geändert: