Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 154

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liches Leid in allen Familien gegeben –, dass dieser umfassende Anspruch nicht von allen politischen Parteien mitgetragen wird.

Ich verstehe dies deswegen nicht, weil Sie, wie Sie, Frau Abgeordnete Stoisits und Herr Abgeordneter Jarolim, sehr anschaulich dargestellt haben, das de facto an einer Nichtnennung des Begriffes „Wehrmachtsdeserteure“ aufhängen. (Abg. Dr. Jarolim: Ja, genau!)

Darf ich Sie bitte darauf hinweisen, dass weder der § 21a-Antrag der Frau Abgeord­neten Stoisits und Freunden noch jener Abänderungsantrag, der auf dem neuen Gesetzesvorschlag des von mir sehr geschätzten Professors Moos basiert, weder in der Überschrift noch im Text dezidiert den Begriff „Wehrmachtsdeserteure“ enthält (Abg. Mag. Stoisits: Das heißt Rehabilitierungsgesetz!), sondern es heißt hier – so wie es auch in unserem Anerkenntnisbeschluss heißt – „Vorschlag für ein Bundesgesetz zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz“. – Und auch diesen Opfern wollen wir mit diesem Anerkennungsgesetz 2005 die Rehabilitierung ermöglichen, aber auch Respekt und Anerkennung zollen.

So gesehen ist es schade, dass Sie hier offensichtlich nicht mitstimmen wollen. (Abg. Mag. Stoisits: Mein Gesetz wäre ... besser gewesen!) Ich sehe es aber trotzdem als wesentlichen Punkt dieser Regierung an, dass wir allen Opfern dieses grauenhaften Kriegsregimes unseren Respekt und unsere Anerkennung zollen wollen, obwohl wir uns sehr wohl dessen bewusst sind, dass es unterschiedliche Opfer gibt, dass es Opfer gibt, die unmittelbar betroffen waren, und zwar durch Verfolgungshandlungen des NS-Regimes, insbesondere auch der NS-Justiz. Das soll hier nicht geschmälert werden.

Sicherlich kann man diese verschiedenen Opfergruppen nicht unmittelbar miteinander vergleichen, aber, wie Herr Abgeordneter Haupt schon gesagt hat, wir sollten gerade im Gedenkjahr nicht darauf vergessen, dass alle Opfer dieses grauenhaften Krieges Respekt verdienen, dass damals sehr viel Leid über die Familien gekommen ist, dass das persönliche Schicksal jedes Einzelnen wichtig ist und dass es auch für die nachgeborenen Generationen unvorstellbar viel Leid gegeben hat.

Aus diesem Grund haben wir den Gesetzesvorschlag in der derzeitigen Form ausge­arbeitet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer persönlichen Erwiderung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haupt zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen auch diese Bestimmungen: Sie haben zunächst den persönlichen Bezug auf die tatsächliche Berichtigung und danach den Sachverhalt darzulegen. – Bitte. (Abg. Lentsch: Der war lange Präsident ...!)

 


17.23.09

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Stoisits hat in ihrer tatsächlichen Berichtigung einen kleinen Satz meines Vortrages übersehen. Ich habe nämlich die Kritik an der Wissen­schaftlichkeit daran aufgehängt, dass Kollege Jarolim gesagt hat, dass das Gesetz entdeckt worden sei.

Ich habe darauf repliziert, dass, wenn das Gesetz so entdeckt worden wäre, wie es Kollege Jarolim behauptet hat, dann die Fragen der wissenschaftlichen Relevanz und so weiter und so fort zu erheben wären.

 


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