Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 153

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heißt, widmet. (Abg. Steibl: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung, das ist ein Redebeitrag!) Und deshalb bitte ich Sie, die akademische Sorgfalt auch zu ehren! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Scheibner – zu der auf ihren Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Mag. Stoisits –: Das geht so nicht! – Ich habe gewusst, dass Sie die Bestimmungen zwar kennen, aber nicht einhalten!)

17.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch zu Wort. – Bitte, Frau Ministerin, Sie sind am Wort.

 


17.17.04

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde bereits mehrfach ausgeführt, dass der Artikel I des Anerkennungsgesetzes 2005 eigentlich eine juristische Klarstellung für Gesetze ist, die schon lange in Gültigkeit sind. Es handelt sich dabei um das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz in Verbindung mit einer dazugehörigen Verordnung und um die soeben von Frau Abgeordneter Stoisits zitierte so genannte Befreiungsamnestie, ebenfalls mit Erlässen.

Es ist dies aber auch deswegen notwendig geworden, weil die genannten Gesetze sicherlich nicht jene öffentliche Aufmerksamkeit bekommen haben, die sie verdient hätten, und nunmehr soll mit diesem Anerkennungsgesetz 2005 genau in diesem Artikel I diese fehlende Aufmerksamkeit gewonnen werden. Zudem soll auch eine offizielle Respektbezeugung der Republik für das Schicksal dieser Opfer und ihrer Angehörigen damit verbunden sein.

Dies ist aber aus Sicht der Regierung auch als Zeichen des Bedauerns zu verstehen, dass so manche Gegner des NS-Regimes und Opfer dieser Unrechtsjustiz, wie auch insbesondere die Wehrmachtsdeserteure – und das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen –, bis heute nicht als solche anerkannt wurden, sondern teilweise auch mit einem Stigma belastet waren und auch noch immer sind, das heute oft noch neues Unrecht geschaffen hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch betonen, dass mit diesem Anerken­nungsgesetz auch eine Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung dieser Opfer durch weitere Bestimmungen dieses Anerkennungsgesetzes geschaffen wurde.

Wichtig ist auch, dass die bisherigen Gespräche in diesem Zusammenhang – und es hat zahllose gegeben, da bin ich mit Frau Abgeordneter Stoisits d’accord, wir haben uns im Justizausschuss sicher jetzt das ganze Jahr, seitdem ich Justizministerin bin, laufend immer wieder mit diesem Thema beschäftigt –, dass diese politische Dis­kussion gezeigt hat, dass es den Betroffenen zwar auch vor allem um einen pauschalen Akt des Gesetzgebers geht, wobei wir unabhängig davon aber davon ausgehen müssen, dass die juristische Anerkennung dessen, dass die NS-Wehrmachts-Unrechtsurteile de facto schon alle aufgehoben sind, de facto schon jetzt gegeben ist, nur unabhängig davon bedarf es dieser Anerkennung.

Mit diesem Anerkennungsgesetz soll daher jetzt nicht nur in Form einer authentischen Interpretation die umfassende juristische Wirkung der bestehenden Gesetze nochmals bindend und zweifelsfrei festgestellt werden, sondern soll auch die für eine abschließende Beseitigung dieser NS-Unrechtsakte unerlässliche, aber bis dato leider – und da bin ich bei Ihnen – zu kurz gekommene menschliche Komponente der Rehabilitierung in aller Form und Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht werden.

Als bedauerlich sehe ich es allerdings an, dass der Anspruch des Anerkennungs­gesetzes, ein umfassendes Zeichen des Respekts und der Anteilnahme gegenüber allen Opfern dieses grauenhaften Kriegsregimes zu setzen – es hat ja wirklich unsäg-


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