hätte können. Vielleicht ist es dann in zehn Jahren möglich, auch bei
diesen Werten eine Integration und Einbettung in das gesamtösterreichische
Sozialsystem durchzuführen und nicht allzu sehr an der Tradition auch der
Opfersätze der Vergangenheit festzuhalten.
Ich
glaube auch, dass in der heutigen Zeit für viele, die den Krieg erlebt haben,
und auch bedingt durch die psychologische Situation, dass alte Menschen nicht
im Heute, sondern in ihrer Jugend leben – und für die, die am Krieg aktiv
teilgenommen haben, war ihre Jugend die Kriegszeit –, gerade in Zeiten des
Erinnerns auch die schrecklichen Erlebnisse der damaligen Zeit wieder
zurückkommen und daher die Diskussionen um dieses Thema sehr persönliche
Facetten aufweisen und sich sehr unterschiedlich gestalten können.
Ich
glaube daher, dass der vorliegende Gesetzentwurf einschließlich der erstmalig erfolgenden
Ausweitung auf die Trümmerfrauen und ihre Leistungen ein wichtiger Beitrag ist,
um im Sinne einer Abrundung eine Regelung auch für jene Gruppe von Frauen zu
finden, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges – überhaupt dann, wenn sie
behinderte Kinder gehabt haben, und auch in der damaligen Generation mit den
Lebensmittelkarten, mit den Beschränkungen am Arbeitsmarkt, mit den damals noch
nicht bestehenden Möglichkeiten der Familienförderungen, mit der aus der Zeit
des Dritten Reiches herüberkommenden feindlichen Einstellung gegen behinderte
Menschen insgesamt – gelebt haben, damit es hier auch einmal eine kleine
Anerkennung – auch symbolhaft nur und nicht umfassend, aber wenigstens
eine Anerkennung – für jenes Schreckenserlebnis der Nachkriegsjahre gibt,
durch das diese Gruppe von Frauen in der Aufbauphase gegangen ist.
Ich glaube daher, dass dieser Entwurf aus gutem Grund von den Regierungsparteien mitgetragen und verabschiedet wird. Ich hätte mir gewünscht, dass wir alle Artikel gemeinsam verabschiedet hätten. Wir haben uns redlich darum bemüht, aber die unterschiedliche Sicht, die Opfer in Gruppen getrennt zu betrachten und nicht die Opfer als Opfer zu betrachten, war schlussendlich der Grund, warum manche Punkte aus meiner Sicht, Herr Kollege, nicht gemeinsam verabschiedet werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Haupt, ich stelle ausdrücklich fest: Ich habe die Worte des Herrn Abgeordneten Jarolim sehr genau mitverfolgt. Er hat von „scheinheiligen Lösungen“ gesprochen und hat niemandem in diesem Saal Scheinheiligkeit unterstellt. Das ist auch der Grund, warum er für diese Wortwahl von mir keinen Ordnungsruf erhalten hat.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen (Abg. Scheibner: Aber sie hält sie nicht ein!): 2 Minuten; zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.
17.16
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Haupt hat hier in seiner Rede gesagt, die ForscherInnen des Forschungsprojekts hätten mangelnde Sorgfalt an den Tag gelegt und das Amnestiegesetz nicht gefunden. – Diese Behauptung ist falsch!
Richtig ist vielmehr, dass auf Seite 609 (die Rednerin hält ein Buch mit dem Titel „Opfer der NS-Militärjustiz“ in die Höhe) – das ist nämlich das Buch, in dem das Forschungsprojekt veröffentlicht wurde – jener Abschnitt beginnt, der sich dem Gesetz, Herr Kollege Haupt, das nicht „Amnestiegesetz“, sondern „Befreiungsamnestie 1946“