Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 160

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werden lassen? Das ist die Frage, die ich Ihnen jetzt hier ganz offiziell stelle. (Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Dr. Puswald.) – Frau Kollegin, Sie kommen eh noch dran, Sie werden mir dann darauf antworten können!

Ich denke, wir haben allen Grund, uns zu freuen, dass erstmals – und ich betone: erstmals! – in der Zweiten Republik diesen Frauen Achtung und Anerkennung zuteil wird und dass diese „Trümmerfrauen“ das symbolische Dankeschön bekommen, das sie redlich verdienen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.45.25

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Zwei Klarstellungen vorweg: Erstens: Die SPÖ wird dem Opfer­fürsorgegesetz zustimmen, weil erstmals seit Jahren der Forderung der SPÖ und auch der HOSI entsprochen wird, dass auch homosexuelle Opfer berücksichtigt werden.

Eine zweite Klarstellung: Auch Minister außer Dienst können irren. Herr Minister außer Dienst Haupt war offenbar nicht früh genug in den Verhandlungen des Justizaus­schusses, denn dann wüsste er, dass wir noch zu Zeiten des Justizministers Böhm­dorfer im Justizausschuss um dieses Gesetz, das wir heute verhandeln, gerungen haben. Und niemand hat dieses Bundesgesetz aus 1946 erwähnt, bis zu dem Zeit­punkt, als der damalige Herr Justizminister Böhmdorfer in den Justizausschuss gekom­men ist und uns mitgeteilt hat, dass wir glücklicherweise über einen Topbeamten im Ministerium verfügen, Herrn Mag. Grünewald (Abg. Dr. Jarolim: Einen Spitzenmann!), einen Spitzenmann, wie Kollege Jarolim zu Recht sagt (Abg. Mag. Fekter: Er ist eh anwesend!) – ich danke ihm auch auf diesem Wege herzlich für seine erfolgreiche Suche –, der sozusagen in der untersten Schublade dieses Gesetz aus 1946 gefunden hat.

Und erst ab diesem Zeitpunkt hat dann das Ringen um den Text dieses Gesetzes begonnen, dem wir nicht zustimmen können, weil wir, um jetzt nicht das Wort „scheinheilig“ zu verwenden, einem Lippenbekenntnis nicht zustimmen wollen. Das Lippenbekenntnis ist hauptsächlich darin begründet, dass vor allem die ÖVP mit dem Zauberlehrlingssyndrom zu kämpfen hat: Bundeskanzler Schüssel hat sich nämlich 2000 und dann als – unter Anführungszeichen – „Wiederholungstäter“ 2003 einen Regierungspartner, einen äußerst „konstruktiven“, vom rechten Rand ins Boot geholt, den er jetzt offenbar heute schon zum zweiten Mal rechts überholen muss – das erste Mal, als er ins Asylrecht hineininterpretieren musste, was nicht drinnen steht, nämlich dass doch eine Zwangsernährung vorgesehen sei, und das zweite Mal jetzt bei diesem Gesetz, wo er, so auch die Frau Justizministerin, hineininterpretiert, die Deserteure würden hier nicht hineinpassen. Die Deserteure waren immer Gegenstand und Ausgangspunkt dieses Gesetzes, dürfen aber jetzt just seit dem Zeitpunkt nicht mehr hineinreklamiert werden, seit Bundesrat Kampl mit seiner unglückseligen Äußerung Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung wurde.

Auch das ist ein offenkundiges Lippenbekenntnis der Regierungsparteien: Man „verfolgt“ jetzt – unter Anführungszeichen – zwar den Kampl, aber den Urheber all dieser unglückseligen Entwicklungen, den Jörg Haider, der schon 1991 die „ordentliche Beschäftigungspolitik“ im Dritten Reich gelobt hat, katapultiert man nicht hinaus aus unserem politischen Leben, sanktioniert man nicht entsprechend, sondern man macht ihm jetzt noch mit diesem Gesetz den Gefallen, dass man die Deserteure nicht ausdrücklich erwähnt. Und für solche Lippenbekenntnisse stehen wir nicht zur Verfügung.

 


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