Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 169

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dem 1. Jänner 1951 ein Kind geboren haben müssen. – Meine Damen und Herren, was heißt denn das? Was heißt denn das für Frauen, die vielleicht in der Nazi-Zeit zwangssterilisiert worden sind? Was heißt denn das für Frauen, die aus anderen gesundheitlichen Gründen vielleicht kein Kind bekommen konnten? Was heißt denn das für Frauen, deren Männer im Krieg gefallen sind und die vielleicht aus diesem Grund kein Kind bekommen konnten? (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Kollegin Achleitner, auch diese Frauen haben Steine geschleppt, auch diese Frauen haben Stahlträger geschleppt, auch diese Frauen haben besondere Leistungen zum Wiederaufbau der Republik Österreich erbracht, und nicht nur Frauen, die Kinder bekommen haben, Kollegin Steibl! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Man muss sich das ganze Gesetz ansehen. Nun schaue ich mir den § 3 an, die Mittelzuwendung. Da steht, dass die Mittelzuwendung „aus dem Härteausgleichsfonds des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Pensionsversicherung und aus dem Unterstützungs­fonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 22 des Bundesbehindertengesetzes“ erfolgen wird.

Meine Damen und Herren! Was heißt denn das? – Gerade dieser Härtefonds ist doch geschaffen worden, um einkommensschwache Pensionistinnen zu unterstützen, und dort wird Geld herausgenommen. Es gibt keine Erhöhung, muss ich jetzt schon sagen, bei den Mindestpensionen, aber dort wird Geld herausgenommen und gerade wieder diesen Frauen gegeben, denen man vorher das Geld genommen hat, indem man ihnen keine Erhöhung der Mindestpension gegeben hat!

Meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen, meine Kollegin Heinisch-Hosek wird einen Abänderungsantrag einbringen, der all diese Kritikpunkte, die ich jetzt ange­bracht habe, ändern soll. Sie sind gut beraten, diesen Abänderungsantrag zu unter­stützen, damit alle Frauen, die Leistungen zum Wiederaufbau der Republik Österreich erbracht haben, wirklich unterstützt werden können und diese Zuwendungen erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.18.28

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns heute bei diesem Punkt – dem Anerkennungsgesetz und den Materien, die damit verbunden sind – sicherlich mit einem der sensibelsten, aber auch der dunkelsten Kapitel unseres Landes, und auch mit den Wurzeln unserer Zweiten Republik. Das ist natürlich ein Thema, das besonders heikel ist und in der Diskussion besonderer Sensibilität bedarf.

Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass unser Land und diejenigen, die damals regiert haben oder hier im Parlament gesessen sind, schon sehr früh mit der Auf­arbeitung dieses dunklen Kapitels begonnen haben. Es wurde heute schon einige Male erwähnt, dass bereits ganz kurz nach dem Krieg, noch 1945, das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 beschlossen wurde, und 1946 die so genannte Befreiungs­amnestie. Damit wurden materiellgesetzlich, materiellrechtlich wichtige Schritte gesetzt, um die Unrechtsjustiz des Nationalsozialismus aufzuheben, und zwar nicht als


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