„8. § 6 lautet:
,Über das Ausmaß der auf Grund dieses
Bundesgesetzes übernommenen Haftungen, über die Abwicklung der infolge
Inanspruchnahme von Haftungen geleisteten Zahlungen und Rückflüsse sowie über
die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der geförderten sowie abgelehnten
Projekte hat der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss
vierteljährlich schriftlich zu berichten. Bei Projekten mit Umweltauswirkungen
(Kategorie A- und B-Projekte gemäß den ,OECD Recommendations on
Common Approaches on Environment and officially supported Export Credits‘) hat
der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss des Nationalrates mindestens
90 Tage vor Erteilung der Garantie über das Prüfergebnis zu berichten. Über die
Tätigkeit des Beirates gemäß § 5 Abs. 2 hat der Bundesminister für Finanzen dem
Hauptausschuss jährlich einen Bericht vorzulegen, der nach Kenntnisnahme vom
Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht wird.‘“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht der Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
21.11
Staatssekretär im Bundesministerium für
Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Der Export ist ein wesentlicher Motor unserer österreichischen
Konjunktur. Inzwischen hängt entweder direkt oder indirekt jeder zweite
Arbeitsplatz davon ab. Im Jahre 2004 haben wir ein Exportvolumen von
90 Milliarden € erreicht.
Daher ist es wichtig, dass dieses wichtige Instrumentarium, die Übernahme von Haftungen, die Exportfinanzierung, in der Form im wesentlichen Kern erhalten bleibt und nicht überfrachtet wird mit anderen Zielvorgaben. Ich bin froh, wenn diese beiden Gesetzesvorlagen heute angenommen werden, aber bitte darum, dass im Kern die Exportförderung als wichtiges Instrumentarium für die heimische Wirtschaft auch wirklich erhalten bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
21.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. 2 Minuten Redezeit; Restredezeit der Fraktion: 8 Minuten. – Bitte.
21.12
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, alles, was dem Export hilft, jede Absicherung, ist zugleich auch eine Beschäftigungssicherung im Inland, sichert Arbeitsplätze im Inland, ist gleichzeitig aber auch ein ausgezeichnetes Zeugnis für die österreichische Betriebs- und Wirtschaftskraft. Es ist auch ein ausgezeichnetes Zeugnis für die Facharbeiter Österreichs, wenn man auf internationalen Märkten bestehen kann. Das zeugt von der ungeheuer großen Leistungsfähigkeit der österreichischen Betriebe.
Meine Damen und Herren! Mehr als 50 Prozent des BIP hängen letztlich vom Export ab. Durch die Haftung werden in etwa 7 Prozent des Exportes abgesichert. Bei dieser Gelegenheit sollten wir auch einmal danke sagen den über hundert Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer, vor allem den Außenhandelsdelegierten, die unwahrscheinlich wichtige Botschafter im Hinblick auf Exportmöglichkeiten sind! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)