„Wildwuchs“ von Sendemasten argumentiert. Dagegen hätten allerdings längst raumordnungs- und bebauungsplanmäßige Regelungen getroffen werden können.
Zusätzlich zu verfassungsmäßigen,
standort- und wirtschaftspolitischen Bedenken rund um den Beschluss des NÖ
Landtags gilt es aber vor allem, gesundheitliche Aspekte im Sinne des
Vorsorgeprinzips auch bei derartigen steuerlichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die von der NÖ Landtagsmehrheit mit dem erwähnten Beschluß angestrebte Häufung
von Sendeanlagen auf einem Masten führt jedoch zu einer erhöhten Belastung der
AnrainerInnen dieses Sendemasts mit elektromagnetischer Strahlung. Eine
derartige Entwicklung wäre nicht im Sinne der Empfehlungen des Obersten Sanitätsrats
der Republik, der im Gegenteil eine Minimierung der Exposition und eine Einbindung
der AnrainerInnen in die Standortentscheidung („Verortung“) verlangt. Zugleich
bestünde bei zunehmender Häufung von Sendeanlagen auf einzelnen Masten ein
Spannungsverhältnis zum Telekommunikationsgesetz, das den Schutz menschlicher
Gesundheit anspricht. Neben der Berücksichtigung der Gesundheitsaspekte im Sinn
des Vorsorgeprinzips wäre – entsprechend dem Vorgehen in Italien –
gemeinsame Planung der Standorte durch Betreiber, Gemeinden und AnrainerInnen
dringend erforderlich. Dazu könnte vom Land Niederösterreich die entsprechende
Software beschafft werden.
Eine entsprechend gezielte Besteuerung
der Sendemasten wäre durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, die
Mobilfunk-Basisstationen in Richtung besserer elektromagnetischer
Verträglichkeit (EMV) zu steuern. Zu berücksichtigen wären dabei aber neben der
Sendeleistung auch
die Frequenz (UMTS ist nach allen
Anzeichen trotz geringerer Sendeleistung weniger verträglich als GSM),
die Pulsung (auch UMTS muss näher darauf
untersucht werden!),
die Polarisation,
die Abstrahlrichtungen (Haupt- und
Nebenkeulen) und nicht zuletzt
die Bereitschaft des Betreibers zur
Standortoptimierung (für die Standortfindung in einem partizipativen Prozess,
in dem z.B. Gemeinden die Interessen ihrer Bürger vertreten, gibt es bewährte
Modelle).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, einen Einspruch gegen das Niederösterreichische
Sendeanlagenabgabegesetz („Sendemastensteuer“ des Landes Niederösterreich)
einzulegen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, geeignete Maßnahmen und Initiativen zu setzen, damit Niederösterreich und die anderen Bundesländer bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Sendeanlagen entsprechend den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates vorgehen.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. (Unruhe
im Sitzungssaal.) – Ich bitte um Aufmerksamkeit!