Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 241

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„Wildwuchs“ von Sendemasten argumentiert. Dagegen hätten allerdings längst raum­ordnungs- und bebauungsplanmäßige Regelungen getroffen werden können.

Zusätzlich zu verfassungsmäßigen, standort- und wirtschaftspolitischen Bedenken rund um den Beschluss des NÖ Landtags gilt es aber vor allem, gesundheitliche Aspekte im Sinne des Vorsorgeprinzips auch bei derartigen steuerlichen Maßnahmen zu berück­sichtigen. Die von der NÖ Landtagsmehrheit mit dem erwähnten Beschluß angestrebte Häufung von Sendeanlagen auf einem Masten führt jedoch zu einer erhöhten Belastung der AnrainerInnen dieses Sendemasts mit elektromagnetischer Strahlung. Eine derartige Entwicklung wäre nicht im Sinne der Empfehlungen des Obersten Sanitätsrats der Republik, der im Gegenteil eine Minimierung der Exposition und eine Einbindung der AnrainerInnen in die Standortentscheidung („Verortung“) verlangt. Zugleich bestünde bei zunehmender Häufung von Sendeanlagen auf einzelnen Masten ein Spannungsverhältnis zum Telekommunikationsgesetz, das den Schutz mensch­licher Gesundheit anspricht. Neben der Berücksichtigung der Gesundheitsaspekte im Sinn des Vorsorgeprinzips wäre – entsprechend dem Vorgehen in Italien – gemein­same Planung der Standorte durch Betreiber, Gemeinden und AnrainerInnen dringend erforderlich. Dazu könnte vom Land Niederösterreich die entsprechende Software beschafft werden.

Eine entsprechend gezielte Besteuerung der Sendemasten wäre durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, die Mobilfunk-Basisstationen in Richtung besserer elektromag­netischer Verträglichkeit (EMV) zu steuern. Zu berücksichtigen wären dabei aber neben der Sendeleistung auch

die Frequenz (UMTS ist nach allen Anzeichen trotz geringerer Sendeleistung weniger verträglich als GSM),

die Pulsung (auch UMTS muss näher darauf untersucht werden!),

die Polarisation,

die Abstrahlrichtungen (Haupt- und Nebenkeulen) und nicht zuletzt

die Bereitschaft des Betreibers zur Standortoptimierung (für die Standortfindung in einem partizipativen Prozess, in dem z.B. Gemeinden die Interessen ihrer Bürger vertreten, gibt es bewährte Modelle).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Einspruch gegen das Niederöster­reichische Sendeanlagenabgabegesetz („Sendemastensteuer“ des Landes Nieder­öster­reich) einzulegen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, geeignete Maßnahmen und Initiativen zu setzen, damit Niederösterreich und die anderen Bundesländer bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Sendeanlagen entsprechend den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates vorgehen.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. (Unruhe im Sitzungssaal.) – Ich bitte um Aufmerksamkeit!

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite