Gemeindefinanzen insgesamt sicherlich besser ausschauen könnten, als das derzeit der Fall ist.
Nun, wir stimmen dieser Gesetzesvorlage nicht nur zu, weil die Finanzen der Gemeinden verbessert werden, sondern weil wir auch in der Substanz dafür sind. Wir sind aber gleichzeitig mit einem sehr konstruktiven Vorschlag an Herrn Dr. Stummvoll und Herrn Dr. Matznetter herangetreten, weil nämlich aus der Finanznot der Gemeinden heraus in Niederösterreich eine neue Steuer geboren wurde, die unseres Erachtens nicht sinnvoll ist, nämlich die Steuer auf Handy-Sendemasten, die nämlich aus standortpolitischen Gründen, wirtschaftspolitischen Gründen, gesundheitspolitischen Gründen und Ortsbildgründen eigentlich widersinnig ist.
Vor allem deswegen, weil die Sendemastenanlagen kulminiert die Bevölkerung auch gesundheitlich belasten könnten, möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Einspruch gegen das Niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz („Sendemastensteuer“ des Landes Niederösterreich) einzulegen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, geeignete Maßnahmen und Initiativen zu setzen, damit Niederösterreich und die anderen Bundesländer bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Sendeanlagen entsprechend den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates vorgehen.
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Bitte machen Sie das, damit nicht
irrwitzige Steuern entstehen, die zwar den Gemeinden kurzfristig helfen, der
Bevölkerung aber langfristig schaden und vor allem wirtschaftspolitisch
unsinnig sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von Mobilfunkmasten ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Besteuerung von Mobilfunkmasten
eingebracht im
Zuge der Debatte über Antrag 652/A Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz
Während im Rahmen der vorliegenden Gesetzesänderung Mindereinnahmen der Gemeinden vorgebeugt werden soll, wurde bei den letzten Finanzausgleichs-Verhandlungen die Finanznot der Gemeinden nicht in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt. In diesem Zusammenhang beschloss der NÖ Landtag kürzlich die Besteuerung von Mobilfunksendeanlagen, um die Finanzkraft der Gemeinden zu erhöhen. Zugleich wurde dieser Beschluss auch als Maßnahme gegen den