Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 240

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Gemeindefinanzen insgesamt sicherlich besser ausschauen könnten, als das derzeit der Fall ist.

Nun, wir stimmen dieser Gesetzesvorlage nicht nur zu, weil die Finanzen der Gemein­den verbessert werden, sondern weil wir auch in der Substanz dafür sind. Wir sind aber gleichzeitig mit einem sehr konstruktiven Vorschlag an Herrn Dr. Stummvoll und Herrn Dr. Matznetter herangetreten, weil nämlich aus der Finanznot der Gemeinden heraus in Niederösterreich eine neue Steuer geboren wurde, die unseres Erachtens nicht sinnvoll ist, nämlich die Steuer auf Handy-Sendemasten, die nämlich aus standortpolitischen Gründen, wirtschaftspolitischen Gründen, gesundheitspolitischen Gründen und Ortsbildgründen eigentlich widersinnig ist.

Vor allem deswegen, weil die Sendemastenanlagen kulminiert die Bevölkerung auch gesundheitlich belasten könnten, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Einspruch gegen das Niederöster­reichische Sendeanlagenabgabegesetz („Sendemastensteuer“ des Landes Nieder­österreich) einzulegen.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, geeignete Maßnahmen und Initiativen zu setzen, damit Niederösterreich und die anderen Bundesländer bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Sendeanlagen entsprechend den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates vorgehen.

*****

Bitte machen Sie das, damit nicht irrwitzige Steuern entstehen, die zwar den Gemein­den kurzfristig helfen, der Bevölkerung aber langfristig schaden und vor allem wirt­schaftspolitisch unsinnig sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von Mobilfunkmasten ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteu­erung von Mobilfunkmasten

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 652/A Ausspielungsbesteuerungs­änderungsgesetz

Während im Rahmen der vorliegenden Gesetzesänderung Mindereinnahmen der Gemeinden vorgebeugt werden soll, wurde bei den letzten Finanzausgleichs-Ver­handlungen die Finanznot der Gemeinden nicht in ausreichendem Ausmaß berück­sichtigt. In diesem Zusammenhang beschloss der NÖ Landtag kürzlich die Be­steuerung von Mobilfunksendeanlagen, um die Finanzkraft der Gemeinden zu erhöhen. Zugleich wurde dieser Beschluss auch als Maßnahme gegen den


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