Abänderungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage
in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Art. 1 Z. 8 lautet:
8. § 8d Abs. 2 lautet:
„(2) (Grundsatzbestimmung) Jedes
Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Österreich hat gesetzlichen
Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus. Dafür sind
allgemein bildende Pflichtschulen, die keine Übungsschulen sind erforderlichenfalls
als ganztägige Schulformen (Schulen mit Tagesbetreuung) zu führen. Die
Festlegung der Standorte solcher ganztägiger Schulformen hat auf Grund der Vorschriften
über die Schulerhaltung zu erfolgen, wobei sowohl ganztägige Klassen mit
verschränkter Form von Unterricht und Tagesbetreuung als auch Nachmittagsbetreuung
mit getrennter Abfolge vom Unterricht flächendeckend in einem Ausmaß vorzusehen
sind, dass in angemessener Entfernung zum jeweiligen Wohnort der Schülerinnen/der
Schüler ein ausreichendes Angebot gewährleistet ist. Die räumlichen Voraussetzungen
dafür sind zu schaffen.“
§ 8d Abs. 3 entfällt.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Mag. Posch, und zwar zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt; 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.02
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Amon hat in seinen einleitenden Bemerkungen zur Unterrichtsdebatte gegenüber einigen Abgeordneten der SPÖ von den „kranken Abgeordneten der SPÖ“ in verleumderischer (Abg. Scheibner: „Verleumderisch“, bitte, das ist ungeheuerlich! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), in verleumderischer und unrichtiger (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und tatsachenwidriger Weise ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben mit einem zu berichtigenden Sachverhalt zu beginnen! Keine Interpretation! (Abg. Scheibner: Für „verleumderisch“ einen Ordnungsruf!) Und dann haben Sie den berichtigten Sachverhalt zu bringen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Walter Posch (fortsetzend): Das war der zu berichtigende tatsächliche Sachverhalt.
Ich berichtige daher tatsächlich: Diese
Behauptung ist unwahr! Die von Herrn Abgeordnetem Amon in denunzierender Weise
apostrophierten Abgeordneten ... (Abg.
Scheibner: Da muss doch ein Ordnungsruf her! – Anhaltende
Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Unterlassen Sie die Zuordnungen, die Sie getroffen haben im Hinblick auf Denunzierung, sonst müsste ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen!