Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 60

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Art. 1 Z. 8 lautet:

8. § 8d Abs. 2 lautet:

„(2) (Grundsatzbestimmung) Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Ös­terreich hat gesetzlichen Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus. Dafür sind allgemein bildende Pflichtschulen, die keine Übungsschulen sind erforderli­chenfalls als ganztägige Schulformen (Schulen mit Tagesbetreuung) zu führen. Die Festlegung der Standorte solcher ganztägiger Schulformen hat auf Grund der Vor­schriften über die Schulerhaltung zu erfolgen, wobei sowohl ganztägige Klassen mit verschränkter Form von Unterricht und Tagesbetreuung als auch Nachmittagsbetreu­ung mit getrennter Abfolge vom Unterricht flächendeckend in einem Ausmaß vorzuse­hen sind, dass in angemessener Entfernung zum jeweiligen Wohnort der Schülerin­nen/der Schüler ein ausreichendes Angebot gewährleistet ist. Die räumlichen Voraus­setzungen dafür sind zu schaffen.“

§ 8d Abs. 3 entfällt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Mag. Posch, und zwar zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt; 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.02.24

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Amon hat in seinen einleitenden Bemerkungen zur Unter­richtsdebatte gegenüber einigen Abgeordneten der SPÖ von den „kranken Abgeord­neten der SPÖ“ in verleumderischer (Abg. Scheibner: „Verleumderisch“, bitte, das ist ungeheuerlich! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), in verleumderischer und unrichtiger (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und tatsachenwidriger Weise ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben mit einem zu be­richtigenden Sachverhalt zu beginnen! Keine Interpretation! (Abg. Scheibner: Für „ver­leumderisch“ einen Ordnungsruf!) Und dann haben Sie den berichtigten Sachverhalt zu bringen. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Walter Posch (fortsetzend): Das war der zu berichtigende tat­sächliche Sachverhalt.

Ich berichtige daher tatsächlich: Diese Behauptung ist unwahr! Die von Herrn Abgeord­netem Amon in denunzierender Weise apostrophierten Abgeordneten ... (Abg. Scheib­ner: Da muss doch ein Ordnungsruf her! – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Unterlassen Sie die Zuord­nungen, die Sie getroffen haben im Hinblick auf Denunzierung, sonst müsste ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen!

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite