Erstens: Wir haben es uns als Mitglied der
Europäischen Union mehr als zehn Jahre lang recht gemütlich in einer
österreichischen Nische eingerichtet. (Abg. Sburny: Warum haben Sie
nichts gemacht? – Abg. Broukal: Das ist der Punkt!) Wir haben
dabei auch mit dem UniStG 1997 unter Bundesminister Einem diese Nische und
dieses Österreicher-Bevorzugungspaket noch einmal festgeschrieben, und zwar in
dem Wissen, dass es eines Tages ein Ablaufdatum hat. Dieses Ablaufdatum ist
eingetreten. Wir haben uns vorbereitet ... (Von der Galerie über den
Abgeordnetensitzen der ÖVP wird ein Transparent mit der Aufschrift „Lebenstraum
geplatzt“ entrollt. Gleichzeitig werden von dort aus Seifenblasen in den Saal
geblasen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, einen Moment. – Ich lasse die Galerie räumen. Nehmen Sie das Transparent weg! (Beifall bei der ÖVP. – Die Galerie wird geräumt. – Abg. Neudeck: Das sind die Luftblasen der SPÖ!)
Frau Abgeordnete, ich denke, Sie können fortsetzen. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin. – Ich würde mir wünschen, dass die Studierenden Österreichs auch europäisch denken lernen, europäische Urteile auch zur Kenntnis nehmen und sich nicht auf diese Weise – na ja, ich lasse das Wort weg – verhalten. (Abg. Dr. Puswald: ... uneuropäisch? – Abg. Mag. Molterer – auf die Seifenblasen hinweisend –: Sind die im SPÖ-Klub zubereitet worden? – Weitere Zwischenrufe.)
Gut, es ist das Ende der Nische gekommen, es ist das Ende der Österreicher-Bevorzugung gekommen. Wir leben in einem europäischen Hochschulraum. Wir wollen, dass sich österreichische Maturantinnen und Maturanten im europäischen Hochschulraum bewegen. Wir sind daher mit dem EuGH-Urteil von gestern vor neue Situationen gestellt.
Ich möchte auch zurückweisen, dass die Regierung oder das Parlament – die Parteien der Regierung hier im Parlament – nicht rasch genug reagiert hätten. Wir sind auf Podiumsdiskussionen aufgetreten, wir haben unsere Standpunkte über Medien ausgetauscht; wir haben Gespräche mit dem Rektor, mit dem Rektorenchef gehabt, in denen er uns im Namen der österreichischen Universitäten, Rektoren und Universitätslehrer eindringlich gebeten hat, die Unis mit einer neuen, nicht gut einschätzbaren Situation nicht im Stich zu lassen.
Wir meinen, dass wir richtig gehandelt haben, und bringen heute einen Abänderungsantrag ein, der die Universitäten ermächtigt, ganz gezielte Maßnahmen zu setzen, und halten in einer Entschließung, die meine Kollegin Bleckmann dann noch vorbringen wird, auch fest, dass sich die Bundesregierung und das Parlament hier auf eine Evaluierung, auf eine Dokumentation und auf die Verpflichtung, im Falle ganz bestimmter, unerwarteter Veränderungen Maßnahmen zu setzen, verstehen.
Mit dem Abänderungsantrag soll der offene Hochschulzugang erhalten bleiben – das ist auch das Missverständnis, das gerne zu politischen Zwecken kolportiert wird –, die Universitätsberechtigungsverordnung wird künftig auch für ausländische Studierende gelten, weil das sonst eine Österreicher-Benachteiligung gewesen wäre. Befristet wird das Ganze auf zwei Jahre. Damit soll evaluiert, beobachtet und kontrolliert werden. Es sollen die bundesdeutschen NC-Studienfächer davon betroffen sein, ohne selber im Land einen Numerus clausus auf Basis der Maturanoten einführen zu dürfen; das ist auch ganz, ganz wichtig! Vor der Entscheidung gibt es eine Einbeziehung des Senates und des Universitätsrates. Und was ebenfalls wichtig ist: Die Zahl der Studierenden, die bisher studiert haben, darf nicht unterschritten werden.
Damit meint es die österreichische Bundesregierung, das Parlament und die ÖVP ernst mit dem Ausbau der Akademikerquote. Wir haben das in der Diskussion auch schon so