weit formuliert. Ähnlich wie das Lissabon-Ziel, ähnlich wie das Forschungsziel formuliert wurde, sollte auch die Akademikerquote formuliert werden, natürlich auf der Basis der mindestens gleichen, wenn nicht besseren Chancen der Österreicherinnen und Österreicher. Ich habe mir erlaubt, in der Schuldebatte auch auf die sukzessive Reform der Maturabefähigung hinzuweisen. Es wird mit den Evaluierungsschritten überlegt werden, welche weiteren Maßnahmen, auch unter Aufbringung weiterer finanzieller Mittel, gesetzt werden müssen, um die Qualität an österreichischen Universitäten zu sichern.
Ich bedauere noch einmal, dass es nicht gelungen ist, einen Vier-Parteien-Antrag zu verabschieden. Ich meine, dass wir ein Signal in Richtung Universitäten gesetzt haben, nicht nur in Richtung der Studierenden, sondern auch in Richtung der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, die die Abwicklung und Vollziehung eines funktionierenden Studienbetriebs damit gewährleistet haben sollen. Wenn sich die Opposition davon verabschiedet, verabschiedet sie sich auch von der Unterstützung der Universitäten und der an der Universität lehrenden Personen. (Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen.) Das ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen. Trotzdem ist der Dialog nicht abgebrochen, er geht weiter. Die laufende Evaluierung wird allenfalls Maßnahmen noch vor Ende der Zweijahresfrist ermöglichen.
Frau Präsidentin! Ich bitte, den Abänderungsantrag in der vollen Länge kopieren und austeilen zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Frau Abgeordneter Dr. Brinek eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag des Unterrichtsausschusses 1045 d.B. in seinen Eckpunkten erläutert wurde, ausreichend unterstützt ist und damit mit in Verhandlung steht. Ich habe auch bereits veranlasst, dass er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung gelangt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gertrude
Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und
Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1045 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
1. Die Novellierungsanordnung betreffend
§ 63 Abs. 1 Z 5 und § 76 Abs. 2 erhält die
Ziffern-Bezeichnung Z 1.
2. Nach Z 1 werden folgende Z 2 und 3
angefügt:
„2. Nach § 124 werden folgende
§§ 124a und 124b samt Überschriften eingefügt:
„Anwendung der UBVO 1998
§ 124a. Die
Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998, BGBl. II
Nr. 44, ist sinngemäß auch für Reifezeugnisse anzuwenden, die nicht in
Österreich ausgestellt wurden.